Corona-Hilfsfonds für Kunst- und Kulturschaffende öffnen

Gemeinsam mit anderen Interessenvertretungen aus dem Kulturbereich fordern wir in einem Offenen Brief an die Politik, dass die Corona-Hilfsfonds für alle Kunst- und Kulturschaffenden geöffnet werden und die angekündigte Soforthilfe für Non-Profit-Organisationen endlich umgesetzt wird.

Alle Fonds für alle Kunst- und Kulturschaffenden öffnen

Kein Ausschluss und keine Rückforderungen wegen weiterer Unterstützungen durch andere

Der Härtefallfonds und der Covid-19-Fonds des ksvf wurden unter der Voraussetzung geschaffen und dotiert, dass die Covid-19-Sicherheitsmaßnahmen nach wenigen Wochen wieder gelockert werden könnten und ein Einbruch von drei, maximal vier Monaten abgefangen werden müsste. Nun hat sich herausgestellt, dass die Maßnahmen für den Kunst- und Kulturbereich zumindest bis Ende Juni anhalten werden und, was den Publikumsbesuch betrifft, sich noch über den Sommer erstrecken und bis in den Herbst hineinziehen werden. Es geht also um vier bis sechs und mehr Monate, die kein Betrieb im normalen Umfang möglich sein wird. Das schafft völlig geänderte Voraussetzungen für die bisherigen Unterstützungsmöglichkeiten. Die bisherige Ausrichtung der Fonds kann unter diesen Umständen nicht mehr genügen.

Darüber hinaus sind die Zugangsmöglichkeiten zu jedem Fonds und jeder sonstigen Unterstützungsmöglichkeit verschieden und es treffen zahlreiche Vorbedingungen nicht auf die berufliche Praxis von vielen Kunst- und Kulturschaffenden zu.
 

Wir fordern daher: 

  1. Die Einbindung aller Kunst- und Kulturschaffenden in den Covid-19-Fonds des ksvf. 
  2. Den Ausbau der Leistungen aus dem ksvf Covid-19-Fonds parallel zu den Leistungen aus dem Härtefallfonds. 
  3. Die Bezuschussung aller Kunst- und Kulturschaffenden aus dem ksvf Covid-19-Fonds ohne Rückforderungen bei weiteren Unterstützungen aus Verwertungsgesellschaften oder aus dem Härtefallfonds oder bei gleichartigen Förderungen durch die Länder und andere öffentliche Einrichtungen bei nachgewiesenem Mehrbedarf. Zuschüsse aus Verwertungsgesellschaften stammen aus von Kunst- und Kulturschaffenden selbst erwirtschafteten Mitteln, „Doppelunterstützungen“ sind durch den Nachweis des Mehrbedarfs ausgeschlossen. 
  4. Die Bezuschussung aller Kunst- und Kulturschaffenden aus dem Härtefallfonds ohne Rückforderungen bei weiteren Unterstützungen aus Verwertungsgesellschaften oder aus dem ksvf Covid-19-Fonds oder bei gleichartigen Förderungen durch die Länder und andere öffentliche Einrichtungen bei nachgewiesenem Mehrbedarf. 
  5. Die Möglichkeit zur nochmaligen Einreichung aus neu hinzukommenden Gründen sowohl beim Härtefallfonds als auch beim ksvf Covid-19-Fonds. 
  6. Keine Anbindung der Zuschussberechtigung an den monatlichen Umsatzrückgang bei Kunst- und Kulturschaffenden. Die Verluste lassen sich bei den meisten Kunst- und Kulturschaffenden nur auf das gesamte Jahr verteilt einstufen. 
  7. Kein Ausschluss von Kunst- und Kulturschaffenden, die Pensionen oder Arbeitslosengeld beziehen. Kunst- und Kulturschaffende können allein mit ihren Kleinstpensionen nicht überleben und sind daher gezwungen, weiterzuarbeiten. 
  8. Die Bezuschussung der NPOs muss endlich gestartet werden. 
  9. Einbindung der Interessenvertretungen der Kunst- und Kulturschaffenden in die Ausgestaltung der Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds sowie aus dem Covid-19-Fonds des ksvf. 
     

Weder der Härtefallfonds (aus Gründen der großen Zahl der Antragstellenden) noch der Covid-19-Fonds des ksvf (aus Gründen der Dotierung) bzw. beide (wegen des langen Zeitraums) sind in der Lage, nur mit den eigenen Möglichkeiten und Mitteln die sich über ein halbes Jahr ersteckenden Einnahmenausfälle auch nur einigermaßen abzufangen. Sie können bestenfalls einen Beitrag zur Deckung der dringendsten Zahlungsverpflichtungen leisten. Sie können nichts zur Aufrechterhaltung der künstlerischen beruflichen Tätigkeit beitragen. Der Härtefallfonds und der Covid-19-Fonds des ksvf sollten daher dem Beispiel der Kunst- und Kulturförderungen folgen, bei denen ein Projekt bzw. eine Person bzw. eine Einrichtung auch durch mehrere Stellen gefördert werden kann. Doppelte Unterstützungen für ein und dasselbe können – wie bei Kunst- und Kulturförderungen – ausgeschlossen werden, da der Mehrbedarf ohnehin nachgewiesen werden muss und bereits erfolgte andere Unterstützungen ohnehin angegeben werden müssen.

 

arbeitskreisneu - Plattform für Kulturvermittlung, Salzburg, Sandra Kobel, Magdalena Stieb, Anita Thanhofer, Eva Winkler

Berufsverband Österreichischer SchreibpädagogInnen, Petra Ganglbauer

Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs, Rikki Reinwein 

Dachverband Filmschaffende, Fabian Eder

dok.at – Interessengemeinschaft Österreichischer Dokumentarfilm, Marina Leblhuber

Erstes Wiener Lesetheater, Susanna Schwarz-Aschner

Forum Stadtpark, Heidrun Primas, Robin Klengel, Emil Gruber,

Grazer Autorinnen Autorenversammlung, Ilse Kilic, Jopa Jotakin

IG Autorinnen Autoren, Gerhard Ruiss

IG Bildende Kunst, Sheri Avraham, Daniela Koweindl

IG Freie Theaterarbeit, Ulrike Kuner

IG Kultur Österreich, Yvonne Gimpel

IG Kultur Steiermark, Lidija Krienzer Radojevic 

IG Übersetzerinnen Übersetzer, Werner Richter, Brigitte Rapp 

Kulturrat Österreich, Clemens Christl

Literatur Vorarlberg, Erika Kronabitter, Marie-Rose Cerha

Musikergilde, Peter Paul Skrepek

Österreichischer PEN-Club, Helmuth A. Niederle

Österreichische Verband der KulturvermittlerInnen, Sandra Malez

PAKT WIEN – Plattform der Häuser darstellender Künste, Ulrike Heider-Lintschinger 

Presseclub Concordia, Daniela Kraus

Tiroler Kulturinitiativen, Helene Schnitzer

 


Wien, 10.4.2020