Das am 1.1.2015 in Kraft getretene Arbeits- und Sozialrechts–Änderungsgesetz zielt vor allem auf die (illegale) Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer/innen in der Bauwirtschaft ab. Dennoch sind Konsequenzen auch für den Non-Profit Sektor nicht ganz ausgeschlossen:
Durch die neuen Bestimmungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping wird in Zukunft nicht mehr nur der Grundlohn, sondern – sofern anwendbar – das kollektivvertraglich festgelegte Entgelt inklusive aller beitragspflichtigen Gehaltsbestandteile kontrolliert. Wer