Arbeit

Arbeitsrecht, Kulturbereich

Angestellt, freier Dienstvertrag, Werkvertrag:
Die unterschiedlichen Beschäftigungsformen und Musterverträge.

Ehrenamt und Sozialversicherungspflicht

Das am 1.1.2015 in Kraft getretene Arbeits- und Sozialrechts–Änderungsgesetz zielt vor allem auf die (illegale) Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer/innen in der Bauwirtschaft ab. Dennoch sind Konsequenzen auch für den Non-Profit Sektor nicht ganz ausgeschlossen:

Durch die neuen Bestimmungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping wird in Zukunft nicht mehr nur der Grundlohn, sondern – sofern anwendbar – das kollektivvertraglich festgelegte Entgelt inklusive aller beitragspflichtigen Gehaltsbestandteile kontrolliert. Wer

Abfertigung NEU

Betriebliche MitarbeiterInnenvorsorge: Die Neuregelung der Abfertigung seit 2003

Nahezu jeder Verein beschäftigt zumindest zeitweise MitarbeiterInnen im Werkvertrag, Freien oder Echten Dienstvertrag. Die Frage der Abgrenzung zwischen den verschiedenen Vertragsformen wurde bereits im März 1998 an dieser Stelle erläutert. Im folgenden soll nun erstens auf die Neuerungen durch die SV-Novelle vom Juli 1998 eingegangen werden. Weiters wird diskutiert, was Vereine beachten müssen, wenn sie echte DienstnehmerInnen beschäftigen.