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Verein, Statuten, Vereinsgründung, Vereinsrecht, IG Kultur

Gehaltsschema und Honorarspiegel für Kulturarbeit

Gehaltsschema für Kulturvereine 2022 und Honorarspiegel der TKI 2022 für freiberufliche Kulturschaffende, entwickelt nach dem Gehaltsschema der GPA für Vereine

VOLLZEIT

Das Gehaltsschema der IG Kultur Österreich weist Bruttogehälter für Vollzeitäquivalente aus. Unser gesellschaftspolitischer Anspruch besteht in der Forderung nach einer 35 Stunden Woche. Das Gehaltsschema kann allerdings auf die für Euren Verein vereinbarte Vollzeitregelung angewendet werden. Wieviele Stunden in eurer Organisation als Vollzeit bewertet

Eine Prüfung durch die Behörden kann grundsätzlich jeden Verein treffen: Gesundheitskasse oder Finanzbehörden führen eine Abgabenprüfung durch, Behörden kontrollieren nachträglich die widmungsgemäße Verwendung von Förderungen, etwa bei Zuschüssen aus dem NPO-Fonds oder der Kurzarbeitsbeihilfe. Beim Webinar am 27. April behandeln wir alle Fragen rund um die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, um im Fall einer Kontrolle gut vorbereitet zu sein. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
Seit der jüngsten Änderung des Gesellschaftsrechtlichen Covid-19-Gesetzes können alle Vereine die Generalversammlung bis zum Jahresende 2021 verschieben und zusätzlich davor ablaufende Funktionsperioden der Vorstandsmitglieder verlängern und ins Vereinsregister eintragen lassen.

Gehaltsschema für Vereine

Gehaltstabelle 2022 für Vereine, Verbände und Organisationen in Österreich, erstellt von der Gewerkschaft GPA. Diese ist an die Erhöhung des Handelskollektivvertrages angepasst.

Für 2022 gelten folgende Entgelterhöhungen:

Die Gehälter sind um 2,55 % zu erhöhen, die neu ermittelten Bezüge sind auf den nächsten vollen Euro zu runden.

Vereinfachte Behördenwege für Vereine

Seit 2018 angekündigt, nun praktisch möglich: Vereine können nun gegenüber der Vereinsbehörde eine*n E-Government-Berechtigte*n nominieren, um selbst bestimmte Änderungen im Vereinsregister online vornehmen zu können! Das gilt z.B. für die Adressänderung, die Wahlanzeige oder geänderte Vorstandsmitglieder („organschaftliche Vertreter*innen).
Auch in Corona-Zeiten steht das Vereinsleben nicht still. Damit Vereine weiterhin handlungsfähig bleiben, wurden nun Sonderbestimmungen erlassen, die virtuelle Mitgliederversammlungen und Sitzungen ermöglichen sowie bestimmte Fristen verlängern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Kulturverein gründen und betreiben

Ab sofort ist im Rahmen des Kulturinfoservice KIS mit dem Vereinsleitfaden „Kulturverein gründen und betreiben“ die zweite von insgesamt drei geplanten Veröffentlichungen erhältlich.

Im Mittelpunkt der in Zusammenarbeit mit der IG Kultur Wien entstandenen Broschüre „Kulturverein gründen und betreiben“ stehen die vereinsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie finanzielle und steuerliche Belange, wobei größter Wert auf Praxisnähe und einen möglichst niederschwelligen Zugang gelegt wird.

Der erste Teil der Broschüre

Seit 2015 wird bei GPLA Prüfungen (= Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) auch die Abzugssteuer für „beschränkt steuerpflichtige“ Honorarempfänger genauer geprüft. Dieses Thema wird dadurch auch für Vereine heikler, die Gastprofessor_innen oder Künstler_innen aus dem Ausland einladen.

Worum geht es? Personen, die in Österreich keinen Wohnsitz haben und sich in Österreich nicht länger als sechs Monate aufhalten, unterliegen mit ihren Einkünften in Österreich der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Für

Registrierkassenpflicht für Kulturvereine

In der Regierungsvorlage für die Steuerreform 2015 wird für Betriebe, die überwiegend Barumsätze tätigen, eine Registrierkassenpflicht ab einen Umsatz von 15.000 Euro eingeführt. Jede Barbewegung muss mit einem manipulationssicheren elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln erfasst werden. Es sind aber auch Ausnahmeregelungen vorgesehen wenn die Erfüllung dieser Verpflichtung unzumutbar wäre. Dies gilt nur für Betriebe, die nicht in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt werden (zB Maronibrater, „Kalte

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Steuerliche Verbesserungen für gemeinnützige Vereine

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