Ehrenamt und Sozialversicherungspflicht

Das am 1.1.2015 in Kraft getretene Arbeits- und Sozialrechts–Änderungsgesetz zielt vor allem auf die (illegale) Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer/innen in der Bauwirtschaft ab. Dennoch sind Konsequenzen auch für den Non-Profit Sektor nicht ganz ausgeschlossen:

Durch die neuen Bestimmungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping wird in Zukunft nicht mehr nur der Grundlohn, sondern – sofern anwendbar – das kollektivvertraglich festgelegte Entgelt inklusive aller beitragspflichtigen Gehaltsbestandteile kontrolliert. Wer dieses unterschreitet muss mit Strafen von bis zu 2.000 Euro pro Dienstnehmer/in rechnen.

Dann nämlich, wenn die Abgabenbehörden zu der Ansicht kommen, dass es sich bei ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in Wahrheit um Dienstnehmer/innen handelt, für die entsprechende Abgaben zu entrichten sind. In diesem Fall wären auch die jetzt verschärften Bestimmungen anzuwenden.

Deshalb sei hier daran erinnert, dass eine unentgeltliche Verwendung nach den Umständen konkludent vereinbart worden sein und einer Prüfung auf ihre sachliche Rechtfertigung standhalten muss. Eine derartige sachliche Rechtfertigung könnte (…) auch in der idealistischen Einstellung (etwa im Falle der ehrenamtlichen Tätigkeit für einen Verein) begründet sein, wobei die Beweislast die jeweilige Organisation trifft (VwGH 2010/08/0229).

Im Klartext heißt das, dass die „idealistische Einstellung“ von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen im Einzelfall – etwa durch eine Teilnahme am Vereinsleben – plausibel gemacht werden muss. Im Zweifel wird immer von Entgeltlichkeit ausgegangen! Wenn freiwillige Helfer/innen daher auf einem öffentlichen Anschlagbrett für eine bloß einmalige Verwendung z.B. während einer Veranstaltung gesucht werden, überzeugt das die Prüfer möglicherweise nicht. Besser stehen die Chancen nach Auskunft von Experten dann, wenn Ehrenamtliche unter den Mitgliedern oder auf einer Facebook-Seite unter den „Followern“ der jeweiligen Organisation rekrutiert werden.

Franz Neunteufel, Geschäftsführer der IGO