förderverträge

1999 publizierte die IG Kultur Österreich im „Klimawechsel“(1) erstmals Forderungen zu einer transparenten Verwaltung. 2009 folgte eine Studie(2) und 2011 in der Serie „Alternativen zum Verlust der Kulturpolitik“(3) ein Artikel von Juliane Alton: „Transparenz in der Kulturverwaltung – a never ending story“. Im Fokus stand immer die Forderung nach einer sachlichen Begründung im Falle einer Ablehnung der Förderung. Nach Auffassung der IG Kultur Österreich ist eine Begründung „aus budgetären Gründen“ rechtswidrig, sofern ähnliche Projekte gefördert werden.
„Man muss das kritisch hinterfragen“ Aus aktuellem Anlass bezieht sich die IG Kultur auf dieses Zitat von Landesrat Buchmann. Ja, man muss das Kulturkuratorium kritisch hinterfragen! Man muss sogar noch weiter gehen, nämlich die Auflösung des Kulturkuratoriums und eine Neustrukturierung des gesamten Beiratssystems fordern, damit sich die Qualität der Entscheidungsfindung jener der Arbeit der Kulturschaffenden annähern kann.