Steuern und Abgaben

Steuern und Abgaben Kulturverein

Als Kulturinitiative ist auf unterschiedliche steuerliche Regelungen und Abgaben zu achten. Informationen zu den Vereinsrichtlinien 2001.

Ungleichbehandlung II - Sicherheitsgebührenverordnung

Die IG Kultur Österreich ist bereits seit 1997 unablässig darum bemüht, auf die Problematik der so genannten Sicherheitsgebühren aufmerksam zu machen, die für viele Kulturinitiativen eine enorme finanzielle Belastung nach sich zieht.

Noch immer halten es Bezirkshauptmannschaften und Magistrate für notwendig, bei Veranstaltungen SicherheitsbeamtInnen zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit abzustellen. Die Kosten dafür sind in vollem Umfang von den VeranstalterInnen zu tragen (bis zu

Kunstförderung durch Steuerbefreiung

Wie sieht es mit der Steuerfreiheit öffentlicher Förderungen aus? Die wesentlichen Befreiungen finden sich im Einkommensteuergesetz, eine auch im Kunstförderungsgesetz.

Das Einkommensteuergesetz unterscheidet bei Bezügen oder Beihilfen zwischen solchen, die für eine Tätigkeit im Inland und solchen, die für eine Tätigkeit im Ausland gewährt werden.

Inland: Steuerfrei sind nur die Abgeltungen von Aufwendungen oder Ausgaben zur unmittelbaren Förderung der Kunst. Alles, was dem Künstler darüber hinaus

Steuerliche Verbesserungen für gemeinnützige Vereine

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Glücksspielabgabe auch bei Preisausschreiben!

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Werbeabgabe 2001

Seit Juni 2000 ist in Österreich das Gesetz zur Werbeabgabe in Kraft. Die vorherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgaben der Länder und wurden durch eine bundeseinheitliche Abgabe in der Höhe von 5% abgelöst.

Doch schon Ende des Jahres 2000 kam es zu einer Novellierung dieses Gesetzes. Seit kurzem sind die neuen Gesetzestexte und der entsprechende Durchführungserlass des Finanzministeriums online abzurufen.

Mitglieder erhalten im Büro der IG Kultur Österreich