Veranstaltungsverbot

Kultur im zweiten Lockdown Die Kultur ist schon ein wenig länger im zweiten Lockdown, Veranstaltungen waren schon verboten, als Möbelhäuser noch Wochenendaktionen mit 8.000 Menschen feierten. Wir haben uns bei der Kultur umgehört, wie die Lage vor dem zweiten Lockdown aussah, wie sie bislang durchhalten, ob die Unterstützungsleistungen ankommen, ob sie sich von der Politik gehört fühlen und was sie für das nächste Jahr erwarten. Wir hören Eveline Lehner von der Cselley Mühle im Burgenland, Frederik Lordick vom Dachsbau in Tirol, Susanna Bihari von der Theaterzeit Freistadt in Oberösterreich, Werner Wultsch von der Klagenfurter Sezession in Kärnten und Julia Eder vom Winterfest Salzburg. 
IG Kultur Corona Teleworking Angesichts der aktuellen Entwicklung wechselt das Team der IG Kultur Österreich wieder in den Homeoffice-Betrieb. Wir stehen Euch aber weiterhin für Beratungen und Anfragen per Telefon, E-Mail oder Video-Konferenz zur Verfügung.
Kultur zugewiesene fixe Sitzplätze Abstand Ein Kommentar zu den neuen Corona-Maßnahmen und der Beschränkungen aller Indoor-Veranstaltungen ohne fixe Sitze auf maximal 10 Personen.
Vergangenen Freitag wurde angekündigt, dass ab 21.9. neue Beschränkungen zur Reduktion der sozialen Kontakte gelten: „Private Feiern“ und Treffen sollen auf maximal 10 Personen begrenzt sein. Dabei wurde unterschlagen, dass diese Begrenzung für alle Indoor-Veranstaltungen gilt, die nicht ausschließlich gekennzeichnete und zugewiesene Plätze vergeben – Vernissagen, Führungen, Workshops, Veranstaltungen mit Stehpublikum, etc. Zudem ändern sich die Vorgabe, ab wann ein Covid-19 Präventionskonzept verpflichtend ist. Eine Information zur neuen Rechtslage ab 21. September.
Grün – Gelb – Organe – Rot: Ab 1. Oktober bedeutet ein Umschalten der Corona-Ampel für definierte Bezirke oder Regionen strengere Auflagen für Kulturveranstaltungen. Die Regelungen im Überblick und unsere Einschätzung dazu.
Wie viele Personen sind bei Veranstaltungen möglich? Wer muss weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen? Müssen die Kontaktdaten der Besucher*innen erfasst werden? Antworten auf die häufigsten Fragen zu COVID-19 Vorgaben für Kunst- und Kulturveranstaltungen findet ihr in diesem Leitfaden zusammengestellt.
Auch in Corona-Zeiten steht das Vereinsleben nicht still. Damit Vereine weiterhin handlungsfähig bleiben, wurden nun Sonderbestimmungen erlassen, die virtuelle Mitgliederversammlungen und Sitzungen ermöglichen sowie bestimmte Fristen verlängern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Die Lage Kulturtätiger von Spanien bis Ungarn, von England bis Italien ist relativ ähnlich. Und doch unterscheiden sich die Konsequenzen deutlich, von den Hilfsleistungen bis zu den politischen Implikationen, von einer neuen Solidarität bis zu verstärktem Demokratieabbau. Ein flüchtiger Blick über die neuen alten Grenzen. 
Die Ankündigungen zu möglichen Lockerungen für den Kunst- und Kulturbereich haben viel Verwirrung und Unverständnis ausgelöst. Sie geben keine Perspektive, ab wann wieder unter realistischen Bedingungen die Arbeit aufgenommen werden kann. Die IG Kultur Österreich hat ein Diskussionspapier erarbeitet - ausgehend von der aktuellen Rechtslage - das zentrale Fragestellungen und Handlungsnotwendigkeiten aus Perspektive der freien Kulturinitiativen und spartenübergreifenden Kulturarbeit identifiziert.
Kunst Kultur Gutscheinlösung Unter dem vielversprechenden Namen „Gesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor den Auswirkungen der COVID-19 Krise“ hat die Bundesregierung heute ein Gesetz beschlossen. In der Substanz ermöglicht das Gesetz Veranstalter*innen bei Absagen anstelle der Rückerstattung des Ticketpreises Gutscheine auszustellen. Eine sehr ambivalente Lösung, deren Titel trügt: der Vorschlag geht an den Realitäten vieler kleiner Kulturinitiativen, die jetzt akut um ihr Überleben kämpfen, vorbei; statt staatlicher Kompensationen für die unverschuldeten Ausfälle der Veranstalter*innen muss nun das Publikum einspringen.
Veranstaltungsverbot Corona Soforthilfen Die Verlängerung des Veranstaltungsverbots bis (vorläufig) Ende Juni schafft für die Kulturszene mehr Planungssicherheit. Bis dahin werden über 5.000 weitere Veranstaltungen österreichweit abgesagt werden müssen. Die bislang nur angekündigten Soforthilfen für Kulturvereine müssen nun rasch umgesetzt werden, Perspektiven zur Existenzsicherung in einem umfassenden Konjunkturpaket entwickelt werden. Die angekündigte schrittweise Öffnung in Richtung „Normalbetrieb“ muss auch den Kulturbereich, jenseits des Veranstaltungsbetriebs, berücksichtigen.
Die Coronakrise und die damit verbundenen Einschränkungen wirken sich stark auf die freie Kulturszene aus. Eine erste Datenerhebung zu den Auswirkungen der COVID-19-Maßnahmen auf die unabhängigen Kulturvereine und -einrichtungen wirft nun ein Schlaglicht auf die Situation: In nur einem Monat ist bereits ein Schaden von mindestens 4,5 Millionen Euro entstanden, über 3.000 Beschäftigten droht die Erwerbsgrundlage wegzubrechen, der Fortbestand vieler Kulturvereine und -einrichtungen ist akut gefährdet. Die bestehenden Soforthilfen greifen jedoch nur bedingt. Für gemeinnützige Kulturorganisationen, die bislang noch explizit aus den bestehenden Unterstützungsfonds ausgeschlossen sind, braucht es nun schnelle und unbürokratische Unterstützung.