Ausschreibung Start - Stipendien 2017


Einreichfrist: 31.03.2017

Unter dem Titel Start-Stipendien 2017 schreibt das Bundeskanzleramt Österreich insgesamt 95 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in folgenden Bereichen aus:


    •    Bildende Kunst (10 Stipendien)
    •    Architektur und Design (10 Stipendien)
    •    Künstlerische Fotografie (5 Stipendien)
    •    Video- und Medienkunst (5 Stipendien)
    •    Mode (5 Stipendien)
    •    Musik und darstellende Kunst (35 Stipendien)
    •    Filmkunst (5 Stipendien)
    •    Literatur (15 Stipendien)
    •    Kulturmanagement (5 Stipendien)


Die Start-Stipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.

Die Start-Stipendien für Kulturmanagement dienen der Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsräume von jungen Kulturmanagerinnen und Kulturmanagern durch Weiterbildung in einem österreichischen Kulturzentrum.
Die Stipendien haben jeweils eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je 7 800 Euro dotiert. Das Vorhaben muss 2017 begonnen werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.

Zudem können sich Frauen für die Teilnahme am Mentoring-Programm für Künstlerinnen der Sektion für Kunst und Kultur bewerben. Wir ersuchen Sie, im Falle Ihres Interesses an der Teilnahme das entsprechende Feld am Formular anzukreuzen.

Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens 1 Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2017 an das Bundeskanzleramt zu richten:


Bundeskanzleramt Österreich

Sektion II - Kunst und Kultur

Concordiaplatz 2

1010 Wien

 

Mehr Information und Einreichunterlagen:

http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/cob__64889/currentpage__0/8048/default.aspx