EU-Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger: Geschichtsbewusstsein
HINWEIS: Ab 2019 gelten neue Einreichfristen: Anträge für Projekte zum Europäischen Geschichtsbewusstein müssen bis 1. Februar 2019 eingereicht werden, Anträge für zivilgesellschaftliche Projekte bis 1. September 2019. Die Ausschreibungen werden auf der Webseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur veröffentlicht.
Zweck / Intention:
Die Förderschiene „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ des EU-Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ unterstützt Aktivitäten, die für das Geschichtsbewusstsein, die gemeinsame Geschichte und die gemeinsamen Werte der Europäischen Union sensibilisieren.
Vorrang erhalten Maßnahmen, die zu Toleranz, gegenseitigem Verständnis, interkulturellem Dialog und Versöhnung aufrufen. Sie tragen dazu bei, die Vergangenheit zu überwinden und die Zukunft zu gestalten. Besonders wichtig ist es deswegen, mit den Aktivitäten die jüngere Generation zu erreichen.
Zielgruppe / Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind
- Öffentliche lokale/regionale Behörden oder Organisationen ohne Erwerbszweck, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen, Verbänden von Überlebenden, Kultur-, Jugend-, Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
- Mit Rechtspersönlichkeit und Sitz in einem Eu-Mitgliedstaat
Das Projekt kann ohne Partnerorganisationen durchgeführt werden, jedoch werden länderübergreifende Kooperationsprojekte bevorzugt.
Kriterien und Bedingungen:
- Die Projekte müssen entweder länderübergreifend durchgeführt werden (Kooperationsprojekte) oder eine starke europäische Dimension aufweisen.
- An den Projekten sollen unterschiedliche Organisationen mitarbeiten (z.B. lokale Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen), verschiedene Arten von Aktivitäten stattfinden (Forschung, nichtformale Bildung, öffentliche Diskussionen, Ausstellungen usw.) und Bürgerinnen und Bürger mit unterschiedlichem beruflichen und sozialen Hintergrund eingebunden werden.
- Projekte, die sich an jüngere Menschen wenden, erhalten Vorrang.
Inhaltlich sollen die Aktivitäten eine gemeinsame Kultur der Erinnerung und des gegenseitigen Verständnisses zwischen Bürgerinnen und Bürgern fördern, in dem historische Wendepunkte der europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts beleuchtet werden. Im Antragsjahr 2019 kommen folgende Gedenkanlässe für Projekte in Betracht:
- Ereignisse zum Gedanken an wichtige historische Wendepunkte in der jüngeren Europäischen Geschichte:
- 1979: Wahlen zum Europäischen Parlament – außerdem 40-jähriges Jubiläum der ersten Direktwahl des EP
- 1989: Demokratische Revolutionen in Mittel- und Osteuropa und Fall der Berliner Mauer
- 2004: 15-jähriges Jubiläum der EU-Osterweiterung - Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in totalitären Regimen
- Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und andere Formen der Intoleranz: Lehre für die Gegenwart
- Demokratischer Wandel und Beitritt zur Europäischen Union
Projektlaufzeit und -beginn:
Das Projekt muss zwischen 01.September 2019 und 28. Februar 2020 beginnen.
Die Laufzeit eines Projekts beträgt maximal 18 Monate.
Vergabemodus:
Nach der Prüfung der Förderfähigkeit (Förder-, Ausschluss- und Auswahlkriterien) erfolgt eine inhaltliche Bewertung nach den Gewährungskriterien durch eine Jury bestehend aus EACEA-MitarbeiterInnen, KommissionsbeamtInnen und externen Sachverständigen. Die Gewährungskriterien sind wir folgt gewichtet:
- 30% Übereinstimmung mit den Zielen des Programms und des Programmbereichs
- 35% Qualität des Arbeitsplans für das Projekt
- 15% Verbreitung
- 20% Wirkung und Bürgerbeteiligung
Die bewerteten Projekte werden nach höchster Punktezahl gereiht, die Auswahl der Projekte richtet sich dann nach dieser Liste und den verfügbaren Mitteln.
Dotierung:
Vergeben werden Finanzhilfen in der Höhe von max. 100.000 Euro pro Projekt auf der Basis von Pauschalsätzen.
Die Förderquote der Programmschiene "Europäisches Geschichtsbewusstsein" lag im Jahr 2017 bei ca. 10% (d.h. 10% aller Einreichungen haben eine Förderung bekommen).
Einreichprozess- und unterlagen:
Die Antragstellung findet ausschließlich online statt.
- Registrierung und Erstellung eines ECAS(European Commission Authentication Service) -Accounts, sofern noch nicht vorhanden, inklusive Formular Rechtsträger, Formular Finanzangaben und Abgabe einer „Ehrenwörtlichen Erklärung“;
- Antragsformular
Detaillierte Informationen und Beratung zum Antragsprozess bietet der europe for citizens point Austria im Bundeskanzleramt.
Einreichzeitraum:
Einreichfrist ist der 1. Februar 2019
Die Antragsteller werden spätestens vier Monate nach dem Ende der Einreichfrist über das Ergebnis des Auswahlverfahrens schriftlich informiert.
Kontakt:
Europe for Citizens Point Austria
Bundeskanzleramt Österreich, Sektion II: Kunst und Kultur, Abteilung II/10
Stefanie Brunmayr, BA BA
Tel.: +43 1 531 15-203684
E-Mail: @email
Weiterführende Informationen: europe for citizens point Austria