Förderprogramm „Klimafitte Kulturbetriebe“

Transformations- und Innovationsschritte im Sinne der Klimaneutralität sind mit erheblichen Investitionen verbunden. Daher setzt das BMKÖS mit Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union Anreize für ökologische Investitionen im Kulturbereich. Dafür sollen den Kulturbetrieben 15 Millionen Euro bereitgestellt werden.

 

ZIELE: 

  • die Ökologisierung im Kunst- und Kulturbereich vorantreiben, Nachhaltigkeit im Kunst- und Kulturbereich zu fördern und speziell zur Erreichung von Umwelt- und Klimaschutzzielen beitragen (European Green Deal, Energie- und Klimaplan für Österreich)
  • einen möglichst klimafreundlichen Funktionsablauf der Kulturbetriebe unterstützen sowie Stärkung von für das Kulturleben in Österreich wesentlichen Akteurinnen bzw. Akteuren
  • Im Fokus stehen Investitionen im Kunst- und Kulturbereich zur Senkung von CO2-Emissionen, die im Rahmen eines umfassenden Nachhaltigkeitskonzepts umgesetzt werden
  • Gezielte Ausschreibungen bieten ökologische Innovations- und Transformationsanreize und sollen COVID-19-bedingt sonst nicht bestehende Spielräume für Investitionen schaffen.

 

FÖRDERFÄHIGE INVESTITIONEN (FÖRDERUNGSGEGENSTAND):

Gefördert werden Investitionen zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen in allen zu einem Kunst- und Kulturbetrieb zugehörigen Gebäuden in Österreich (z.B. Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Probe- und Lagerräume). Dazu zählen:

  • Klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung
  • Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssysteme
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emissionen

Förderbar sind zudem Kosten für immaterielle Leistungen (Planungs- und Beratungsleistungen, Gutachten, etc.), die im Zusammenhang mit den in obiger Aufzählung genannten ökologischen Investitionsmaßnahmen erforderlich sind und von hierzu befugten Personen oder Unternehmen erbracht werden. Die Kosten für immaterielle Leistungen können in einer Höhe von bis zu 10% der förderbaren Investitionskosten anerkannt werden.

 

FÖRDERUNGSWERBER:IN:

Zulässige Förderungswerber:innen sind Unternehmen (das umfasst auch wirtschaftlich tätige Vereine und natürliche Personen, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert, bzw. in Versicherungen entsprechender Institutionen der Freien Berufe versichert sind), und

  • die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben oder eine operative Tätigkeit in Österreich aufweisen,
  • deren verfügbare Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten zu mindestens 80 % für kulturelle Zwecke genutzt werden,
  • deren Einnahmen überwiegend im Zusammenhang mit Kunst und Kultur erzielt werden,
  • die Maßnahmen zur Ökologisierung des Kunst- und Kulturbetriebs umsetzen und
  • deren Maßnahmen in einem Nachhaltigkeitskonzept aufscheinen.

 

MAXIMALE FÖRDERHÖHE:

250.000 Euro pro Förderungsnehmer:in und Ausschreibung

 

FÖRDERINTENSITÄT: 

zwischen 50%–75% 

 

FÖRDERUNGSZEITRAUM: 

Förderverträge im Rahmen der Maßnahme „Klimafitte Kulturbetriebe“ können bis spätestens 30.09.2025 abgeschlossen werden. Die geförderten Projekte sind bis spätestens 31.12.2026 abzuschließen.

 

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Weiterführende Informationen:

Details zum Förderprogramm finden sich den Sonderrichtlinien (PDF, 652 KB) und auf der Website des BMKÖS.

Kontakt:

BMKÖS - Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst & Sport
Sektion IV: Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel: (+43 1) 71 606 851071
E-Mail: kmv@bmkoes.gv.at

Website des Klima- und Energiefonds