Investitionskostenzuschuss für jahresgeförderte Kulturinitiativen
Das BMKÖS unterstützt die Anschaffung technischer Ausstattung im Veranstaltungsbereich und beweglicher Investitionsgüter durch Investitionskostenzuschüsse für Kulturinitiativen, deren Jahresprogramm vom BMKÖS gefördert wird. Einreichfrist: 31. August 2023.
Zweck / Intention:
Unterstützung von Kulturinitiativen im Bereich bewegliche Investitionsgüter
Zielgruppe / Voraussetzungen:
Einreichberechtigt sind Kulturinitiativen, die von Abteilung IV/7 im Rahmen ihrer langjährigen Kulturarbeit gefördert werden
Kriterien und Bedingungen:
Unterstützt wird die Anschaffung technischer Ausstattung im Veranstaltungsbereich und beweglicher Investitionsgüter.
Folgende weitere Parameter werden berücksichtigt:
- Auswahl des Bestgebots nach dem Bundesvergabegesetz (3 Anbote);
- Einbeziehung der Länder und Gemeinden;
- angemessene Eigenleistung.
Vergabemodus:
Die Vergabe erfolgt durch den Kulturinitiativenbeirat nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten im letzten Quartal des laufenden Jahres.
Einreichunterlagen:
vollständig ausgefülltes Förderungsformular mit folgenden Beilagen:
- Beschreibung der geplanten Investitionsmaßnahmen und Begründung der Notwendigkeit (max. 2 A4-Seiten)
- Kalkulation und Finanzierungsplan unter Anführung von Eigenmitteln, Sponsorengeldern und der Beteiligung der regionalen Gebietskörperschaften
- 3 Anbote
- Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
- Statuten oder Firmenbuchauszug (nur bei Änderung)
- aktueller Vereinsregisterauszug
Die Einreichung erfolgt elektronisch an das Postfach @email; mit dem Betreff „Name des/der Antragsteller:in – Investitionsförderung Kulturinitiativen"
Die Dokumente sind als PDFs anzuhängen und nach folgendem Muster zu benennen:
„Vereinsname – Förderformular“,
„Vereinsname – Kalkulation“…
Einreichfrist:
Einreichfirst ist der 31. August 2023.
Weitere Details zu den Einreichmodalitäten sind online abrufbar.