Jahresprogrammförderung für Kulturinitiativen
Zweck / Intention:
Förderung von ganzjährigen, spartenübergreifenden Kunst- und Kulturprogrammen;
Zielgruppe / Voraussetzungen:
Einreichberechtigt sind Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich;
Kriterien und Bedingungen:
Unterstützt wird durch Teilfinanzierung das ganzjährige, spartenübergreifende Kunst- und Kulturprogramm unter folgenden Kriterien/Bedingungen:
- Aktivitäten von überregionalem Interesse;
- hohe Qualität, sowohl im künstlerischen als auch im administrativ-organisatorischen Bereich;
- Umfang und Anspruch des Programms;
- Innovation;
- beispielgebender Charakter;
- zeitbezogene und experimentelle Kulturformen;
- nachhaltige, kontinuierliche Kulturarbeit;
- eigene Produktionen;
- Eigenkreativität;
- interkulturelle, inklusive und soziokulturelle Aktivitäten;
- kulturelle Aktivierung und Kulturvermittlung;
- Entwicklungsfähigkeit;
- gesellschaftspolitische Relevanz;
- Genderaspekt;
- Ko-Finanzierung durch regionale Gebietskörperschaften;
- Berücksichtigung wirtschaftlich strukturschwacher oder sozial benachteiligter Regionen;
Vergabemodus:
Die Vergabe erfolgt durch den Kulturinitiativenbeirat.
Einreichunterlagen:
vollständig ausgefülltes Förderungsformular mit folgenden Beilagen:
- Kurzbeschreibung der Kulturinitiative (Geschichte, Schwerpunkte etc. maximal 2 A4-Seiten)
- Statuten (nur bei Erstantrag oder Änderung); Vereinsregisterauszug; Mitgliederzahl; Firmenbuchauszug
- Angaben zu den verantwortlichen Personen und beteiligten Kulturschaffenden
- Beschreibung des Jahresprogramms (maximal 10 A4-Seiten)
- kurzer Gesamtüberblick über die Ergebnisse des Vorjahres
- ausgefüllte Kostenkalkulation
- bei Bedarf kann ein detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden
- Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
- Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen zum letzten 1. Jänner
Bei einem beantragten Förderungsbetrag über 6 000 Euro ist das Ansuchen in 8-facher Ausfertigung zu übermitteln.
Einreichzeitraum:
1. Oktober des Vorjahres bis 31. März des laufenden Jahres.
Postadresse:
Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/7, Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel.: +43 1 531 09-206898
Weitere Details zu den Einreichmodalitäten sind online abrufbar.
HINWEIS: Bei Fragen zu Subventions- und Förderbelangen bieten wir Mitgliedern der IG Kultur Österreich gerne individuelle Hilfestellung und Beratung an. Kontakt: +43 (1) 503 71 20 oder per E-Mail an: @email