Kunst- und Kulturprojekte: spartenübergreifend / soziokulturell / interkulturell

Zweck / Intention:
Förderung von spartenübergreifenden Kunst- und Kulturprojekten sowie Kunst- und Kulturprojekten im soziokulturellen Raum und im interkulturellen Dialog; 

Zielgruppe / Voraussetzungen:
Einreichberechtigt sind Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich sowie Kunst- und Kulturschaffende mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Österreich; 

Kriterien und Bedingungen:
Unterstützt werden durch Teilfinanzierung Kunst- und Kulturprojekte unter folgenden Kriterien/Bedingungen:

  • Aktivitäten von überregionalem Interesse;
  • hohe Qualität, sowohl im künstlerischen als auch im administrativ-organisatorischen Bereich;
  • Innovation;
  • beispielgebender Charakter;
  • kritische und konstruktive Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Brennpunkten;
  • Schärfung des Bewusstseins für aktuelle künstlerische und kulturelle Strömungen;
  • eigene Produktionen;
  • Eigenkreativität;
  • kulturelle Aktivierung und Kulturvermittlung;
  • Erweiterung kreativer und künstlerischer Handlungsspielräume;
  • Ko-Finanzierung durch regionale Gebietskörperschaften;
  • Umsetzung in Österreich

Vergabemodus:
Die Vergabe erfolgt durch den Kulturinitiativenbeirat

Einreichunterlagen:
vollständig ausgefülltes Förderungsformular mit folgenden Beilagen:

  • Kurzbeschreibung der Kulturinitiative (Geschichte, Schwerpunkte etc. maximal 2 A4-Seiten)
  • bei Institutionen: Statuten (bei Ersteinreichung oder Änderung); Vereinsregisterauszug; Mitgliederzahl; Firmenbuchauszug
  • bei Einzelpersonen: Kopie des Meldezettels
  • Kurzbiografien der beteiligten Personen
  • Projektbeschreibung (maximal 10 A4-Seiten)
  • ausgefüllte Kostenkalkulation
    bei Bedarf kann ein detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden
  • Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)

Bei einem beantragten Förderungsbetrag über 6.000 Euro ist das Ansuchen in 8-facher Ausfertigung zu übermitteln

Einreichzeitraum:
Laufend möglich, mindestens aber 3 Monate vor Projektbeginn; 

Postadresse:
Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/7, Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel.: +43 1 531 09-206898

Weitere Details zu den Einreichmodalitäten sind online abrufbar.

 

HINWEIS: Bei Fragen zu Subventions- und Förderbelangen bieten wir Mitgliedern der IG Kultur Österreich gerne individuelle Hilfestellung und Beratung an. Kontakt: +43 (1) 503 71 20 oder per E-Mail an: @email