Christine Werner: Die Arbeitslosenpolizei

„Den Erwerbslosen wird schließlich auch etwas gegönnt: die regelmäßige Kopfwäsche beim Arbeitsmarktservice.“

„Den Erwerbslosen wird schließlich auch etwas gegönnt: die regelmäßige Kopfwäsche beim Arbeitsmarktservice.“ – Christine Werner beschreibt in ihrem Buch „Die Arbeitslosenpolizei“ AMS-Alltag, insbesondere in Kurseinrichtungen: Datenschutzverletzungen, „Besuchst-du-den-Kurs-dann-wirst-du-Arbeit-finden“-Erfolgslüge, arbeitsrechtliche Verstöße in Praktikums-„Börsen“, psychische Gewalt und andere AMS-Auswüchse mehr. Illustrationen von Carina Klammer ergänzen die pointierte Lektüre.

Das auf Recherche basierende Buch reiht sich damit in die seit Jahren geübte Kritik von Erwerbsloseninitiativen ein. So beschreibt die Autorin etwa exemplarisch Ereignisse und Dynamiken beim Ablauf eines mehrwöchigen Kurses. Diese so genannten Aktivierungs- oder Fortbildungsmaßnahmen, die laut Kursunterlagen beispielsweise die „Auffrischung schulischer Defizite“ zum Inhalt haben können (Christine Werner: „Vielleicht werden ja wirklich Defizite aufgefrischt.“), fasst die Autorin als „disziplinierende Beschäftigungstherapie“ zusammen: „So ein Heer von Beschäftigungslosen braucht eine Beschäftigungstherapie, muss regelrecht eingesperrt werden, damit es sich nicht gegen das System verschwört.“

Disziplinierung wiederum findet vielfach durch Entwürdigung und Demütigung, andererseits durch Androhung von Strafen gegenüber den Kursteilnehmer*innen statt. „Die am häufigsten ausgesprochene Drohung gegenüber Erwerbslosen ist also die Streichung des Taggelds. Fallbeispiele für frei erfundene Gründe, warum ein Erwerbsloser Gefahr laufe, seine Bezüge zu verlieren, sind zahlreich und immer wieder haarsträubend.“ Dass diese Strategie funktioniert, habe nicht unwesentlich mit mangelndem Wissen über die eigenen Rechte als Arbeitslosengeldbezieher*in bzw. über jene der Kursinstitute zu tun. Die Rechte letzterer sind jedenfalls bei Weitem weniger umfassend als gerne behauptet. Gerade diese Mischung aus Unkenntnis und Machtgehabe mache die Situation umso schwieriger. Doch, so Christine Werner, wichtig sei vor allem „die Unterscheidung zwischen gesetzlicher Auflage und Schikane. Um diese Unterscheidung treffen zu können, braucht es ein Training zum mündigen Staatsbürger und sichere Kenntnisse über die Rechtslage. Ein AMS-Kurs ist zwar das Gegenteil davon, ereignet sich aber hervorragend zum Üben.“

In diesem Sinne bietet die Autorin auch Handlungsanleitungen an. Mit Hinweisen auf etwa ARGE Datenschutz oder Arbeitsinspektorat gibt die Lektüre Anregungen, sich zur Wehr zu setzen. Auch an dem vorgeführten Kursbeispiel sind es am Ende zwei Kursteilnehmerinnen, die in Sachen Datenschutz den Kampf gegen das Kursinstitut aufnehmen und – allen Blockaden und Hinhaltetaktiken zum Trotz – die Löschung von Einträgen über ihr Verhalten während des Kurses aus so genannten Entwicklungsbögen verlangen; und ihr Recht mühsam aber erfolgreich durchsetzen, während die Kursinstitutsleitung vorwurfsvoll jammert, nicht zu wissen, wie sie das Fehlen dieser Daten dem AMS erklären soll.

Das von Christine Werner monierte Fehlen einer Vertretung von Erwerbsloseninteressen im Parlament und in den Gewerkschaften hingegen wird auch bei den anstehenden Novellen der Novellen der Arbeitslosenversicherungsgesetze seinen Beitrag zur Aushöhlung von Erwerbslosenrechten leisten. An dieser Stelle sei die Lektüre des vorliegenden Buches auch jenen Realitätsverweiger*innen empfohlen, die wie zuletzt eine SPÖ-Abgeordnete vorherrschende Missstände sowie Kritik an Kursen als "städtische Legenden" abtat. Denn, so ihre simple Erklärung, wäre all dies wahr, wäre das Agieren des AMS doch glatt eine Verschwendung von Steuergeldern.

Christine Werner: Die Arbeitslosenpolizei. Gosau: arovell 2009