Coronakrise: Bundesregierung bei Härtefallfonds für gemeinnützigen Sektor säumig

Gemeinsam mit anderen Dachverbänden und Netzwerken gemeinnütziger Organisationen, fordert die IG Kultur Österreich die rasche Umsetzung der versprochenen Unterstützung für Non-Profit-Organisationen in Folge der COVID-19 Krise, bevor weitere Arbeitsplätze verloren gehen und dem gemeinnützigen Sektor ein irreparabler Schaden entsteht.


Dachverbände fordern rasch die versprochene Unterstützung für NPOs.


Wien (OTS) – Das Härtefallfondsgesetz sieht auch für Nonprofit-Organisationen (NPOs) die Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle vor, die durch die Folgen von COVID-19 verursacht wurden. Während Selbstständige bereits seit einer Woche Soforthilfe aus dem Hilfsfonds beantragen können und bereits mehr als 85.000 Anträge positiv erledigt wurden, warten die ebenso von der Krise betroffenen gemeinnützigen Organisationen bis heute auf die Möglichkeit Anträge zu stellen. Die Mitglieder des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordern die Bundesregierung auf, jetzt rasch zu handeln, bevor die Arbeitsplätze zehntausender Menschen verloren gehen und dem wichtigen gemeinnützigen Sektor ein irreparabler Schaden entsteht.
 

Der Dritte Sektor mit seinen 250.000 Beschäftigten und einem Beitrag zur Bruttowertschöpfung in normalen Jahren von über 6 Mrd. Euro ist durch die COVID-19-Pandemie doppelt betroffen: Einerseits sind viele Einrichtungen gesperrt und zur Untätigkeit verurteilt, anderseits sind insbesondere NPOs im Pflege-, Behinderten- und Gesundheitsbereich durch enorme Mehrkosten belastet. Für sie gibt es auch noch keinen Zugang zu Garantien zur Aufrechterhaltung der Liquidität bei allfälligen Zwischenfinanzierungen.
 

Um auch die gemeinnützigen Organisationen gut durch die Krise zu bringen, ist es dringend notwendig, dass:

  1. Sämtliche Gebietskörperschaften – Bund, Länder, aber auch Förderagenturen und Gemeinden – eine Garantie abgeben, wonach vor der Krise zugesagte Leistungs- und Förderverträge uneingeschränkt erfüllt werden,
  2. Noch diese Woche die Richtlinien für den Härtefallfonds, der per Gesetz auch für NPOs eingerichtet und soeben auf 2 Mrd. Euro aufgestockt wurde, veröffentlicht werden und ab nächster Woche rasch Auszahlungen erfolgen können,
  3. Der in Ausarbeitung befindliche, von der Regierung mit 15 Mrd. Euro ausgestattete Nothilfefonds jedenfalls auch den gemeinnützigen Einrichtungen offen steht und eine rasche Abfederung der entstandenen Ausfälle und Mehrkosten ermöglicht.


Die im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT zusammengeschlossenen Verbände, die die Bedarfe ihrer Mitglieder in dieser Krise kennen, wie niemand sonst, bieten der Regierung außerdem ihre Zusammenarbeit bei der raschen und treffsicheren Umsetzung an, um einen bleibenden Schaden vom Sektor abzuwenden und die Arbeitsplätze zehntausender Menschen in Österreich zu sichern.

 

Ähnliche Artikel

Letzter Teil des Corona-Härtefallfonds: Vor Corona mehrfach geringfügig oder fallweise Beschäftigte können nun endlich auch finanzielle Entschädigung beantragen – für den Zeitraum März 2020 bis März 2022. Gesetzlich vorgesehen ist diese Entschädigung seit Mai 2020.
Letzter Teil des Corona-Härtefallfonds: Vor Corona mehrfach geringfügig oder fallweise Beschäftigte können nun endlich auch finanzielle Entschädigung beantragen – für den Zeitraum März 2020 bis März 2022. Gesetzlich vorgesehen ist diese Entschädigung seit Mai 2020.
Schloss vor geschlossenem Fenster Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Verfassungsgerichtshofs macht erneut deutlich, dass der Stellenwert von Kunst und Kultur von der Regierung regelmäßig verkannt wird. Entschädigungsansprüche für Kulturveranstalter:innen werden sich aus dieser höchstrichterlichen Entscheidung wohl nicht ableiten lassen – dennoch zeugt sie von einer bedauerlichen politischen Realität.