Härtefall-Fonds startet

Der Kulturrat Österreich begrüßt erste Entwicklungen und fordert unbedingt Nachbesserungen. UPDATE: Ab Montag soll der COVID-19 Fonds beim Künstlersozialversicherungs-Fonds starten, der die Kritik des Kulturrat aufgreift und auch prekäre Situationen erfassen soll.

UPDATE: Ab Montag soll der COVID-19 Fonds beim Künstlersozialversicherungs-Fonds starten, der die Kritik des Kulturrat aufgreift und auch prekäre Situationen erfassen soll. Details dazu sind hier abrufbar.  

 

(Presseaussendung des Kulturrat, 27.03.2020) Heute beginnt der Härtefall-Fonds für EPUs, freie Dienstnehmer*innen und Kleinstunternehmer*innen zu arbeiten: mit einer Soforthilfe (1.000 Euro oder auch nur 500 Euro) als Phase 1. Eine Überbrückungsfinanzierung bis auf weiteres (insg. max. 6.000 Euro) folgt in Phase 2. Diese ist aber ebenso noch in Verhandlung wie die Ausgestaltung von Notfallhilfen für gemeinnützige Träger (NPO) bzw. der Land- und Forstwirtschaft. Die bisher genannten Summen werden in den allermeisten Fällen nicht ausreichen, um ohne Betrieb laufende Betriebskosten zu bewältigen und die Existenz zu sichern - abhängig natürlich vom zeitlichen Verlauf der Pandemie.
 

Der Kulturrat Österreich fordert daher konkret drei Nachbesserungen: 


1. Soforthilfe erhöhen!

Die Soforthilfen müssen daher höher werden und generell mit 1.000 Euro beginnen.


2. Kleinstverdiener*innen einbeziehen!


3. Personen mit Mehrfachbeschäftigung nicht ausschließen! 


Das größte Problem betrifft jene, die zu geringe Einkünfte haben, um aus diesem Fonds überhaupt Unterstützung zu bekommen, und jene, die ihren Lebensunterhalt mit verschiedenen Jobs und Tätigkeiten bestreiten und mehrfachversichert sind:

  • Zugangsvoraussetzung „Mindesteinkünfte“:
    Unterstützung bekommt nur, wer in der SVS pflichtversichert ist (Stichtag 31.12.2019), also Jahreseinkünfte von zumindest 5.527,92 Euro erzielt. 

  • Zugangsvoraussetzung Steuernummer:
    Wer Jahreseinkünfte unter der Einkommensteuergrenze von 11.000 Euro erzielt, hat oftmals keine Steuernummer - und soll nun keinen Antrag an den Härtefallfonds stellen können? Ein Antrag muss auch für alle Selbständigen ohne Steuernummer möglich sein.

  • Zugangsvoraussetzung keine Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung:
    Beispielsweise eine unselbstständige Beschäftigung knapp über der Geringfügigkeitsgrenze (2020: 460,66 Euro pro Monat) verwehrt den Zugang. Wer bislang froh war, dass beispielsweise aufgrund einer kleinen Anstellung nicht sämtliche Einkommen weggebrochen sind, geht nun beim Härtefallfonds leer aus. 

  • Generell sind Personen mit (Neben-)Einkommen (neben der selbstständigen Tätigkeit) über der Geringfügigkeit ausgeschlossen. Das heißt, jedes noch bestehende Einkommen über 460,66 Euro monatlich führt dazu, dass keine Unterstützung aus dem Härtefallfonds möglich ist.

  

Im Feld der Kunst und Kultur sind niedrige und sehr niedrige Einkommen evident, Mehrfachversicherungen andererseits zunehmend die Regel, denn die Ausnahme. Es stimmt, dass erst ein Jahreseinkommen über der zwölffachen Geringfügigkeitsgrenze eine Pflichtversicherung in der SVS ergibt ‒ ein Eintritt in die SVS ist jedoch oft auch bei niedrigerem Einkommen notwendig und jedenfalls möglich. Die Koppelung mehrerer, auch wechselnder Einkommensarten ist zudem für eine Vielzahl Kunst- und Kulturschaffender unerlässlich zur Existenzsicherung, auch während eines (oft sehr niedrigen) Pensionsbezugs oder der Inanspruchnahme von Anwartschaften aus angestellten Tätigkeiten.
 

Alle drei Zugangsklauseln (Mindesteinkommen, keine Mehrfachversicherung, Zuverdienst über Geringfügigkeit) müssen geändert, besser gestrichen werden. Auch Neue Selbständige, die aufgrund ihrer geringen Einkünfte (unter der Versicherungsgrenze von 5.527,92 Euro) bei der SVS über das sogenannte „Opting In“ freiwillig krankenversichert sind, müssen Zugang zum Härtefallfonds erhalten. 
 

Noch warten wir zudem auf die Ausgestaltung des mit 5 Millionen Euro dotierten Corona-Unterstützungsfonds im Künstler*innensozialversicherungs-Fonds (KSVF): Wir gehen davon aus, dass zumindest Künstler*innen und Kunst- und Kulturvermittler*innen dort eher finden, was ihnen im Härtefall-Fonds versagt bleibt. Alle anderen Tätigen im Feld der Kunst und Kultur (vom Kassapersonal bis zu den Techniker*innen, von der Produktionsleitung bis zu den Bühnenarbeiter*innen) werden jedoch auf diesen Härtefall-Fonds angewiesen sein: Dieser muss daher unbedingt alle erfassen, die im Feld arbeiten und nicht anderweitig Mittel zur Existenzsicherung erhalten können.

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UPDATE von IG Kultur Österreich: Die Politik hat schnell auf die Kritik reagiert und erste Details zum geplanten COVID-19-Unterstützungsfonds (beim Künstlersozialversicherungs-Fonds) für Künstler*innen und Kulturvermittler*innen veröffentlicht: Analog zum Härtefallfonds sollen bei diesem „COVID-19 Fonds“ auch jene Unterstützung erhalten, die mehrfachversichert sind und ein Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze erhalten – zumindest jene, die unter die Definition „Künstler*in“ und „Kulturvermittler*in“ fallen. Die Antragstellung soll ab Montag, 30.03.2020, möglich sein. 
Details zum neuen COVID-19 Fonds für Künstler*innen und Kulturvermittler*innen

 

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Der Kulturrat Österreich ist der Zusammenschluss der Interessenvertretungen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden. Gemeinsam vertreten diese IGs rund 5500 Einzelmitglieder, 39 Mitgliedsverbände und deren Mitglieder, 700 Kulturinitiativen sowie 14 freie Radios.

Mitglied im Kulturrat Österreich sind: ASSITEJ AustriaBerufsvereinigung der Bildenden Künstler ÖsterreichsDachverband der FilmschaffendenIG Bildende KunstIG Freie TheaterarbeitIG Kultur ÖsterreichÖsterreichischer MusikratIG Übersetzerinnen ÜbersetzerVerband Freier Radios Österreich und VOICE - Verband der SprecherInnen und DarstellerInnen.

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