Offener Brief an Bundesregierung: Die Uhr tickt. Setzten sie ihr Versprechen an die österreichische Kulturszene endlich in die Tat

In einem gemeinsamen Brief appellieren IG Kultur Österreich und die Landesorganisationen der freien Kulturarbeit an die Österreichische Bundesregierung: Setzten sie die bisher nur angekündigte Unterstützung für gemeinnützige Organisationen endlich rasch und unbürokratisch um. Die Zahl der zahlungsunfähigen Kulturvereine steigt von Tag zu Tag. Lassen Sie es nicht zu, dass eine beispielslose Konkurswelle Österreichs Kulturlandschaft erschüttern und nachhaltig schädigen wird.

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Österreichischen Bundesregierung! 

 

Die Bewältigung der COVID-19 Krise stellt uns alle vor herausfordernde Zeiten. Erste Erfolge konnten durch das Zusammenwirken aller bereits erreicht werden – auch der Kulturbereich hat seinen Beitrag zum Erfolg der Maßnahmen geleistet. 

Tausende Kultureinrichtungen und -vereine haben ihre Tätigkeit über Nacht eingestellt. Der Kunst- und Kultursektor war unter den ersten von der Krise betroffenen und wird – nach derzeitigem Stand – zu den letzten zählen, die wieder zur Normalität zurückkehren können. 

Seit Wochen wird in Gesprächen, Hearings und Pressekonferenzen immer wieder vermittelt, dass die Vielfalt des künstlerischen und kulturellen Schaffens als systemrelevant für die Entwicklung von Gesellschaft und Demokratie angesehen wird. Der Intention folgend „Niemand wird zurückgelassen“ wurden seit Beginn der Krise zahlreiche Überbrückungshilfen realisiert. Doch während andere Branchen bereits wieder aufsperren können, warten gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine auf die angekündigte „Soforthilfe“ bis heute, zwei Monate nach Start der Maßnahmen, vergeblich. 

Ohne Unterstützung in Form schneller und unbürokratisch Hilfszahlungen, droht dieses Fundament des österreichischen Kunst- und Kulturlebens zu kollabieren. 

Über 9.000 Veranstaltungen mussten bis Ende Juni alleine in diesem Segment des Kultursektors abgesagt werden, über 3.000 Beschäftigte – Mitarbeiter*innen, Künstler*innen, technische Teams, etc. – sind davon betroffen, wie eine Umfrage der IG Kultur Österreich und der Landesorganisationen der freien Kulturarbeit gezeigt hat. Die Veranstaltungstätigkeit ist auf Zwangspause gesetzt, die fortlaufenden Fixkosten zum Erhalt der kulturellen Infrastruktur sind es nicht, auch nicht bei gemeinnützigen Vereinen. Diese sind aus allen beschlossenen Hilfsmaßnahmen bislang ausgeschlossen. Über die Hälfte aller Kulturvereine ist ab Mai nur mehr beschränkt zahlungsfähig, jedem vierten Kulturverein droht die Zahlungsunfähigkeit. Ab Juni droht bereits jeder dritte Kulturverein dauerhaft zusperren zu müssen. 

Die Uhr tickt also: Die Zahl der zahlungsunfähigen Kulturvereine steigt von Tag zu Tag. Wenn die Bundesregierung die angekündigten Hilfsmaßnahmen nicht rasch umsetzt, wird eine für die zweite Republik beispielslose Konkurswelle Österreichs Kulturlandschaft erschüttern und nachhaltig beschädigen.

Es droht ein irreparabler Schaden: Denn es ist diese Vielzahl klein-strukturierter, lokal verankerter Kulturvereinen, die kulturelle Nahversorgung bieten, neuen Kunstschaffenden wichtige erste Auftritts-, Präsentations- und Experimentiermöglichkeiten ermöglichen, Partner und Auftraggeber für Künstler*innen sind und damit auch deren zukünftig Einkommensmöglichkeiten sichern; sowie Räume der gesellschaftlichen Teilhabe und Partizipation am Diskurs öffnen. 

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Veranstaltungsverbot erlassen, das die Kulturvereine in ihrer Existenz bedroht, nun muss sie sich auch um die Schadensbegrenzung kümmern. Es ist die Aufgabe der Bundesregierung, ihre bisher nur angekündigte Unterstützung für gemeinnützige Organisationen endlich rasch und unbürokratisch umzusetzen. 
 

Wir appellieren daher dringend an Sie, ihr Versprechen an die österreichische Kulturszene endlich in die Tat umzusetzen.

 

Im Namen der IG Kultur Österreich und den Landesorganisationen der freien Kulturarbeit, den Interessenvertretungen autonomer Kulturinitiativen. 

 

Ähnliche Artikel

Letzter Teil des Corona-Härtefallfonds: Vor Corona mehrfach geringfügig oder fallweise Beschäftigte können nun endlich auch finanzielle Entschädigung beantragen – für den Zeitraum März 2020 bis März 2022. Gesetzlich vorgesehen ist diese Entschädigung seit Mai 2020.
Schloss vor geschlossenem Fenster Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Verfassungsgerichtshofs macht erneut deutlich, dass der Stellenwert von Kunst und Kultur von der Regierung regelmäßig verkannt wird. Entschädigungsansprüche für Kulturveranstalter:innen werden sich aus dieser höchstrichterlichen Entscheidung wohl nicht ableiten lassen – dennoch zeugt sie von einer bedauerlichen politischen Realität.
Schloss vor geschlossenem Fenster Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Verfassungsgerichtshofs macht erneut deutlich, dass der Stellenwert von Kunst und Kultur von der Regierung regelmäßig verkannt wird. Entschädigungsansprüche für Kulturveranstalter:innen werden sich aus dieser höchstrichterlichen Entscheidung wohl nicht ableiten lassen – dennoch zeugt sie von einer bedauerlichen politischen Realität.