Jahresförderung für Kulturarbeit – was es bei Regierungswechsel zu beachten gilt

Regierungswechsel führen oft zu Verzögerungen und Unsicherheiten über die zukünftige Förderung – gerechtfertigt ist dies nicht. Dennoch gilt es einiges zu beachten: Infos zu Fristen, den nächsten Beiratsterminen und Auswirkungen des Regierungswechsels auf die Fördertätigkeit.

Wenn euer Arbeitsjahr am 1. Jänner beginnt und ihr schon zu Jahresbeginn auf Bundesförderungen für die Durchführung des Jahresprogrammes angewiesen seid, dann ist nicht mehr viel Zeit: Die nächste Kulturinitiativen-Beiratssitzung findet am 20. Dezember 2019 statt. Anträge sollten daher bis spätestens 8. November im Bundeskanzleramt eingelangt sein.

Zusätzlich empfiehlt sich, mit der Kulturinitiativen-Abteilung Rücksprache zu halten, da es von der Anzahl der zwischenzeitlich eingelangten Einreichungen abhängt, ob Anträge vom Beirat noch in dieser Sitzung oder erst in der darauffolgenden behandelt werden.  

Die Termine der nächsten Beiratssitzungen sind:

  • 20. Dezember 2019,
  • 27. Jänner 2020,
  • 24. Februar 2020,
  • 27. April 2020 und
  • 22. Juni 2020.

Grundsätzlich könnt ihr Anträge zu Jahresprogrammen 2020 noch bis 31. März 2020 beantragen. Infos zur Ausschreibung und Einreichunterlagen findet ihr hier. Tipp: Mitgliedern der IG Kultur Österreich bieten wir bei Fragen zu Förderbelangen gerne individuelle Hilfestellung und Beratung an. Kontakt: +43 (1) 503 71 20 oder per E-Mail an: @email
 

Auswirkungen des Regierungswechsels

Erfahrungsgemäß führt jeder Regierungswechsel zu Verzögerungen und Unsicherheiten über die zukünftigen Förderungen. Gerechtfertigt ist das nicht – denn auch ohne neue Regierung und Budgetbeschluss für 2020 gibt es natürlich ein Übergangsbudget, mit dem die Verwaltung arbeiten kann und soll. Konkret sieht die gesetzliche Regelung vor, dass Budgetmittel bis zu jener Obergrenze zur Verfügung stehen, die im letzten Finanzjahr zur Verfügung standen (sofern der Nationalrat nicht rechtzeitig ein anderes gesetzliches Budgetprovisorium beschließt).

In der Praxis bedeutet das, dass solang mit Übergangsbudgets gearbeitet werden muss, es üblicherweise zu keinen Erhöhungen der Subventionen kommt. Wenn die Entscheidung also in den Zeitraum des Übergangs fällt, ist es ratsam sich mit der Kulturinitiativen-Abteilung abzusprechen, ob man eine Erhöhung doch gleich in den Antrag schreibt oder diese allenfalls nachreichen kann – z.B. mit einem zusätzlichen Projektantrag: Kontaktdaten Kulturinitiativen-Abteilung.  

Für Kulturinitiativen ist die aktuelle Situation jedenfalls eine schlechte Ausgangslage – da die Mittel unter der letzten türkis-blauen Regierung für Kulturinitiativen über eine halbe Million Euro gekürzt wurden. Die IG Kultur fordert von der zukünftigen Bundesregierung eine Rücknahme der Kürzungen und neuen Schwerpunktsetzungen im Bereich Kunst und Integration.
 

Planungssicherheit durch Mehrjahresförderungen

Um die mittelfristige Planbarkeit zu stärken, hat die IG Kultur Österreich jahrelang die Schaffung von Mehrjahresverträgen gefordert hat. Mittlerweile gibt es 2-Jahresförderungen für Kulturinitiativen, ein wichtiger Zwischenerfolg. Wie viele Kulturinitiativen diese erhalten und ob es Veränderungen in der Anzahl der bewilligten 2-Jahresförderungen gibt, wird jedoch nicht im Kunst- und Kulturbericht des Bundes ausgewiesen.

Wie sind daher auf Eure Informationen und Erfahrungen angewiesen, um beurteilen zu können, wie sich die Mehrjahresförderungen entwickeln. Werden neue 2-Jahresförderungen vergeben? Hattet ihr 2-Jahresförderungen und erhaltet nun nur mehr 1-Jahresförderungen? Wie sind Eure Erfahrungen damit? Informiert uns unter @email.      

Die nächsten Schritte sind unserer Meinung nach jedenfalls der Ausbau der Mehrjahresförderungen und die Ausdehnung dieses Fördermodells auf 3 Jahre und ein transparentes Verfahren für Zwischenevaluationen zu entwickeln. Auch das steht als eines der Themen, die wir mit den zukünftig politisch Verantwortlichen verhandeln wollen, auf unserer Agenda.

 

Übrigens: Anträge für Projektförderungen (spartenübergreifenden Kunst- und Kulturprojekte sowie Projekte im soziokulturellen Raum) sind laufend möglich, müssen jedoch mindestens drei Monate vor geplantem Projektstart gestellt werden, Details dazu hier