COVID-19 Präventionskonzepte, Mustervorlagen für Kulturveranstaltungen
An einem COVID-19 Präventionskonzept führt für Veranstalter*innen fast kein Weg mehr vorbei. Ab 1. November müssen Verantwortliche für Veranstaltung mit über 6 Personen (bzw. Besucher*innen) in geschlossenen Räumen und mit über 12 Personen im Freien ein Präventionskonzept ausarbeiten, umsetzen und bei der erforderlichen behördlichen Anzeige der Veranstaltung beilegen. Dies gilt bundesweit – sofern regional nicht strengere Bestimmungen – erlassen wurden.
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
- für alle Veranstaltungen mit über 6 Personen in geschlossenen Räumen und über 12 Personen im Freien ist ein COVID-19 Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen (= nur Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen möglich!)
- dieses sind zudem der für den Veranstaltungsort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde unter Beifügung des Präventionskonzepts anzuzeigen.
- bei Veranstaltungen mit über 50 Personen in geschlossenen Räumen und über 100 Personen im Freien ist ein*e COVID-19 Beauftragte*r zu bestellen
- die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Umsetzung der COVID-19 Präventionskonzepte stichprobenartig zu überprüfen
- Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen bedürfen einer Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Die Entscheidungsfrist für die Bewilligung beträgt vier Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen. Voraussetzung für die Bewilligung ist ein COVID-19-Präventionskonzept des Veranstalters. In diesem Verfahren sind auch folgende Umstände als Voraussetzung für die Bewilligung zu berücksichtigen:
- die epidemiologische Lage im Einzugsgebiet der Veranstaltung
- die Kapazitäten der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde im Falle einer notwendigen Kontaktpersonennachverfolgung aufgrund eines Verdachts- oder Erkrankungsfalls bei der Veranstaltung
- Das COVID-19 Präventionskonzept hat insbesondere Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter*innen und basierend auf einer Risikoanalyse Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten. Hierzu zählen insbesondere:
- Regelungen zur Steuerung der Besucher*innen-Ströme,
- spezifische Hygienevorgaben,
- Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
- Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
- Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken.
- Das COVID-19 Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten auf freiwilliger Basis der Besucher beinhalten.
Mustervorlagen / Checkliste für die Praxis:
Jede Veranstaltungslokalität, jede Veranstaltung ist individuell. Eine allgemeingültige Vorlage, die alle Eventualitäten abdeckt, ist seriös nicht möglich. Die Vorlagen und Musterkonzepte geben Euch eine Orientierung, die an die individuellen Bedürfnisse anzupassen und darauf abgestimmt zu erweitern sind. Grundmaxime muss immer sein: Dem/der Einzelnen bei einem Veranstaltungsbesuch keinem höheren Risiko auszusetzen, als bei sonstigem Kontakt im öffentlichen Raum.
Rotes Kreuz, Mustervorlage COVID-19 Präventionskonzepte (Stand: 15.07.2020, PDF)
Rotes Kreuz, Mustervorlage COVID-19 Präventionskonzepte (Stand: 15.07.2020, bearbeitbares Word)
Rotes Kreuz, Checkliste für zuständige Behörden zur Analyse eines COVID-19 Präventionskonzepts (Stand: 15.07.2020, PDF)
Vorlagen Präventionskonzept für Probentätigkeiten
Formular für COVID-19 Präventionskonzepte für Proben von Musikbands (Dank an @Dachverband Salzburger Kulturstätten)
Formular für COVID-19 Präventionskonzepte für Probentätigkeiten im darstellenden Bereich (Danke an @DasandereTheater!)
Rechtsgrundlagen und offizielle Empfehlungen:
Übersicht aktuelle regionale Sondermaßnahmen