Startstipendien für KulturmanagerInnen

Zweck / Intention:
Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsspielräume von jungen Kulturmanagerinnen und -managern durch Weiterbildung in einer österreichischen Kultureinrichtung, insbesondere in regionalen Kulturinitiativen.

Dotierung:
Vergeben werden 5 Stipendien pro Jahr, monatlich 1.300 Euro für eine Laufzeit von maximal 6 Monaten.

Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher erhalten einen um 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.

Bei Bedarf wird das erforderliche Formular für den erhöhten Stipendienbetrag auf Anfrage übermittelt.

Zielgruppe / Voraussetzungen:
Einreichberechtigt sind Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in Österreich, die:

  • zum 31. Dezember des Vorjahres das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- beziehungsweise Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt maximal 5 Jahre.
  • nicht immatrikuliert sind. Bei Personen, die ein einschlägiges Studium absolviert haben, darf der Studienabschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Personen, die über keinen einschlägigen Studienabschluss verfügen, sollten über eine Expertise durch berufliche Erfahrung verfügen, die einem Studium vergleichbar ist.

Von der Bewerbung ausgeschlossen sind:

  • Personen, denen für das laufende Jahr bereits ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt zuerkannt wurde. Es ist nicht möglich, 2 Stipendien gleichzeitig zu konsumieren.

Nicht berücksichtigt werden:

  • Praktika an Bundes- und Landeseinrichtungen.

HINWEIS: Eine Bewerbung für ein Start-Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur ist nur in einer Kategorie möglich.

Kriterien:
Kriterien im Rahmen der Jurybegutachtung

  • Persönliche Qualifikation;
  • Lernziele;
  • Art und Umfang der Weiterbildungsmöglichkeit in der gewählten Einrichtung;
  • Erwerb von Zusatzqualifikationen durch das Praktikum;
  • Art und Umfang der angebotenen Tätigkeiten;
  • Verwertungsmöglichkeit des erworbenen Könnens in Österreich, insbesondere in regionalen Kulturinitiativen.

Vergabemodus:
Als Objektivierungsverfahren wird eine unabhängige Fachjury eingesetzt. Die Jury nimmt eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vor. Die fünf erstgereihten Bewerbungen erhalten ein Stipendium. Alle Bewerber und Bewerberinnen werden schriftlich vom Ergebnis der Jurysitzung in Kenntnis gesetzt.

Bewerbungsunterlagen:
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind elektronisch an das Postfach @email zu übermitteln. Übermitteln Sie die Unterlagen - in unten angegebener Reihenfolge - im Anhang in einem Dokument im PDF-Format. Führen Sie im Betreff "Bewerbung Startstipendium Kulturmanagement" an. 

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Förderungsformular
  • Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung (Kopie des Abschlusszeugnisses) und / oder zur bisherigen beruflichen Tätigkeit
  • Motivationsschreiben, inklusive Begründung, warum die betreffende Einrichtung ausgewählt wurde und Beschreibung der Lern- und Weiterbildungsziele
  • Bestätigung über eine Praktikumsmöglichkeit im Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden durch die Verantwortlichen des Kulturzentrums einschließlich Beschreibung des geplanten Einsatzbereiches
  • Kopie des Meldezettels

Bewerbungsfrist: 
29. Februar 2020

Rückfragen:
Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/7, Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel.: +43 1 531 09-206898

Weitere Details zu den Einreichmodalitäten sind online abrufbar.