21 November 2019 /
Praxis /
Lucie Strecker und KT Zakravsky
Eine Packungsbeilage ist in der Regel einem Arzneimittel beigelegt und enthält für Verbraucher*innen wichtige Informationen. Der Begriff wird ebenfalls polemisch für Textsorten verwendet, die ein künstlerisches Werk und seine ästhetische Wirkung beschreiben. Wenn Kunst eine Packungsbeilage, eine Erklärung oder Vorwissen benötige, könne sie nicht durch sich selbst sprechen, so die Kritik. Der Beipackzettel, genauso wie eine Anleitung zur Kunstbetrachtung, sind