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Mit dem „Esterhazy-Urteil“ hat der Oberste Gerichtshof festgestellt: Eine Subventionsverweigerung durch eine Förderstelle kann eine Diskriminierung des Förderwerbers darstellen, Kulturinitiativen können Schadenersatz erkämpfen.
Die Diskussion um das Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt zu einer Förderablehnung nimmt die IG Kultur Österreich zum Anlass ihre kulturpolitischen Forderungen für eine Verbesserung der Kunst- und Kulturförderungsgesetz zu wiederholen.