Förderpolitik

Kulturpolitik Corona In einem offenen Brief wenden wir uns mit der ARGE kulturelle Vielfalt, dem Gremium zivilgesellschaftlicher Vertretungen der Österreichischen UNESCO-Kommission, an die Politik und fordern eine Kulturpolitik des Ermöglichens über die Krise hinaus, die sich an internationalen Standards orientiert: eine Kulturpolitik, die der fortschreitenden Kommerzialisierung des Kunst- und Kulturbereichs aktiv entgegenwirkt und Freiräume mittels sozialer und ökonomischer Absicherung schafft. Unser offener Brief im Wortlaut.
Kulturarbeit ist Arbeit und sollte auch als solche entlohnt werden. Mindeststandards der Entlohnung fehlen jedoch weitgehend, auch wenn die öffentliche Hand fördert. In Berlin gibt es seit 2014 Honoraruntergrenzen, die von Politik und Verwaltung explizit gefördert werden. Warum setzt sich die Verwaltung dafür ein? Wie sieht das in der Praxis aus? Und wie wird das finanziert? Ein Gespräch mit Nora Gatewood-Kurz (Kulturabteilung des Berliner Senats) über Honoraruntergrenzen aus Perspektive der Kulturverwaltung.
Höchst prekäre Arbeitsbedingungen mit unregelmäßiger, schlechter Bezahlung gelten vielfach als Normalzustand in der freien Kulturarbeit. Wer „frei“ tätig sein will, muss eben auch bereit sein, diese Bedingungen zu akzeptieren bzw. akzeptieren können. Immerhin ist es die „freie Szene“. Wer so argumentiert, verkennt und verschleiert, dass Arbeitsbedingungen gestalt- und damit veränderbar sind.
1999 publizierte die IG Kultur Österreich im „Klimawechsel“(1) erstmals Forderungen zu einer transparenten Verwaltung. 2009 folgte eine Studie(2) und 2011 in der Serie „Alternativen zum Verlust der Kulturpolitik“(3) ein Artikel von Juliane Alton: „Transparenz in der Kulturverwaltung – a never ending story“. Im Fokus stand immer die Forderung nach einer sachlichen Begründung im Falle einer Ablehnung der Förderung. Nach Auffassung der IG Kultur Österreich ist eine Begründung „aus budgetären Gründen“ rechtswidrig, sofern ähnliche Projekte gefördert werden.
Die Rahmenbedingungen für Kulturarbeit werden nicht einfacher, substantielle Verbesserungen sind unter dieser Regierung nicht in Sicht. Auch für die IG Kultur wird es immer schwieriger, ihr Fortbestehen zu sichern. Um unsere Beratungstätigkeit zu untermauern und maßgeschneiderte Angebote für Euch entwickeln zu können, brauchen wir Euer Feed-Back.
Wenn euer Arbeitsjahr am 1. Jänner beginnt und ihr schon zu Jahresbeginn auf Bundesförderungen für die Durchführung des Jahresprogrammes angewiesen seid, dann ist nicht mehr viel Zeit: Für die Beiratssitzung am 28. November müssen die Anträge bis 15. Oktober im Bundeskanzleramt eingelangt sein. 
Mit dem „Esterhazy-Urteil“ hat der Oberste Gerichtshof festgestellt: Eine Subventionsverweigerung durch eine Förderstelle kann eine Diskriminierung des Förderwerbers darstellen, Kulturinitiativen können Schadenersatz erkämpfen.
Die zweite Ausgabe der IG Kultur Steiermark Veranstaltungsreihe „Zukunftsdialoge“ hat sich in zwei Teilen mit dem Thema „Wert von Kunst und Kultur in der Kulturförderung“ beschäftigt.
Pressemitteilung der IG Kultur Steiermark zu den mehrjährigen Förderverträgen des Landes Steiermark
Die Diskussion um das Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt zu einer Förderablehnung nimmt die IG Kultur Österreich zum Anlass ihre kulturpolitischen Forderungen für eine Verbesserung der Kunst- und Kulturförderungsgesetz zu wiederholen.
Der Info Flash ist der Auftakt zu unserem Veranstaltungszyklus 2015. Holen Sie sich die neuesten Infos zu den Förderschienen und Ausschreibungen der beiden Programme „Creative Europe“ und „Europa für Bürgerinnen und Bürger“. Die Veranstaltung findet am 29. Jänner 2015, 10:00 – 13:00 Uhr im Bundeskanzleramt, Concordiaplatz 2, 1010 Wien statt.
Es geht los! Das neue Kulturprogramm der EU, das von 2014-20 laufen wird, ist erschienen. Und es gibt einige beachtliche Neuerungen, denn erstmals adressiert sich das Kulturprogramm nicht nur mehr an den nicht-profitorientierten Kunst- und Kultursektor, sondern auch an Kultur- und Kreativunternehmen.