Selbstständig erwerbstätige KünstlerInnen gelten als "Neue Selbstständige". Wird die Versicherungsgrenze überschritten, kommt es zur Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft SVA.
Informationsblatt der IG bildenden Kunst zur Sozialversicherung für KünstlerInnen, aktualisiert für 2017
Informationsveranstaltungen der IG bildenen Kunst zum Thema Sozialversicherung:
# Pension am Konto - (k)eine Kunst?
Infoveranstaltung: Survival Training für Künstler_innen
Linz, 23.3.2017, 16-18h
http://www.igbildendekunst.at/service/survivaltraining/pension
# Wir werden die Kunst schon