Veranstaltungsverbot

… und um dieses Unrecht wieder in den Diskurs zu bringen, veranstaltet der Kulturhof:Villach am Karfreitag, 7. April 2023, ein Konzert der deutschen Band Dÿse. Gegebenenfalls wird der Kulturhof:Villach seinen Verstoß gegen das Veranstaltungsverbot am Karfreitag in Kärnten/Koroška zur Selbstanzeige bringen, um eine Überprüfung dieser unzeitgemäßen, religiös begründeten Ungleichbehandlung und letztlich die Abschaffung des Veranstaltungsverbots zu erreichen.

Vereinsleben & Corona

Auch in Corona-Zeiten steht das Vereinsleben nicht still. Damit Vereine weiterhin handlungsfähig bleiben, wurden nun Sonderbestimmungen erlassen, die virtuelle Mitgliederversammlungen und Sitzungen ermöglichen sowie bestimmte Fristen verlängern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Die Bundesregierung hat seit März 2020 Maßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus erlassen, die auch den Kulturbereich massiv trafen. Hier findet ihr die Dokumentation der Regelungen, und wie diese in der Praxis anzuwenden waren.
Corona Regelungen Veranstaltungen Die Bundesregierung hat 2020 Maßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus erlassen, die auch den Kulturbereich massiv trafen. Die aktuellen Regelungen - und was das für die Praxis heißt - haben wir hier für euch zusammengestellt.
Unterstützungsleistungen Corona Covid Kunst Kultur Von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus sind alle betroffen, für in Kunst und Kultur Tätige kann der Einnahmenausfall existenzbedrohend sein. Hier findet ihr eine Zusammenschau aktueller Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten, um akute Notlagen von Kulturvereinen sowie Künstler*innen- und Kulturarbeiter*innen abzufedern.
Einsamer Stuhl in leerem Raum Seit über 100 Tagen stehen Kunst und Kultur wieder still. Eine Öffnung ist angesichts der jüngsten Entwicklungen nicht in Sicht. Der Sektor wartet allerdings schon seit fast einem Jahr auf eine kohärente Strategie der Politik. Was es jetzt braucht, um das Überleben der Kulturvereine in den nächsten Monaten zu sichern.

Webinar-Nachlese: Schutzschirm für Veranstaltungen

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Schutzschirm Kultur Nach Monaten des Wartens ist der Schutzschirm für Veranstaltungen operativ. Er soll die Planung von Veranstaltungen trotz unsicherer Lage ermöglichen. Die Zugangsbedingungen schließen jedoch große Teile im Feld Kunst und Kultur aus. Gemeinsam mit dem Kulturrat Österreich fordern wir praktikable Instrumentarien ein, die auch der freien Szene die Vorbereitung von Veranstaltungen trotz unabsehbarer Pandemieentwicklung ermöglichen.
Der Kulturbereich braucht eine Perspektive für den Neustart. Mindestanforderung ist die Gleichbehandlung des Kulturbereich gegenüber anderen Bereichen sowie Maßnahmen, die auch für kleine und mittelgroße Kultureinrichtungen umsetzbar sind. Unser Positionspapier zum Neustart des Kulturlebens.
Seit 18. Jänner ist eine Antragstellung beim "Schutzschirm für Veranstaltungen" möglich. Das Instrument soll sicherstellen, dass Veranstaltende durch corona-bedingte Einschränkungen oder Absagen nicht in finanzielle Probleme schlittern. Beim Webinar am 9. Februar stellen wir die Eckdaten des Förderinstruments vor und legen einen Fokus auf die Frage, ob und wie gemeinnützige Kulturvereine die Förderbedingungen erfüllen können. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
Im Dezember wurde von der Bundesregierung ein mit 300 Mio € dotierter Veranstaltungsschutzschirm angekündigt. Er soll es ermöglichen, dass Veranstalter*innen aufgrund von coronabedingten kurzfristigen Absagen nicht in finanzielle Probleme schlittern. Seit 18. Jänner ist eine Antragstellung möglich. Unsere Kollegen von der KUPF OÖ haben die Richtlinien unter die Lupe genommen und zeigen auf, wem der Veranstaltungsschirm hilft und wem nicht.
Seit der jüngsten Änderung des Gesellschaftsrechtlichen Covid-19-Gesetzes können alle Vereine die Generalversammlung bis zum Jahresende 2021 verschieben und zusätzlich davor ablaufende Funktionsperioden der Vorstandsmitglieder verlängern und ins Vereinsregister eintragen lassen.