vereinsgesetz

Vereinsleben & Corona

Auch in Corona-Zeiten steht das Vereinsleben nicht still. Damit Vereine weiterhin handlungsfähig bleiben, wurden nun Sonderbestimmungen erlassen, die virtuelle Mitgliederversammlungen und Sitzungen ermöglichen sowie bestimmte Fristen verlängern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Seit der jüngsten Änderung des Gesellschaftsrechtlichen Covid-19-Gesetzes können alle Vereine die Generalversammlung bis zum Jahresende 2021 verschieben und zusätzlich davor ablaufende Funktionsperioden der Vorstandsmitglieder verlängern und ins Vereinsregister eintragen lassen.

Vereinfachte Behördenwege für Vereine

Seit 2018 angekündigt, nun praktisch möglich: Vereine können nun gegenüber der Vereinsbehörde eine*n E-Government-Berechtigte*n nominieren, um selbst bestimmte Änderungen im Vereinsregister online vornehmen zu können! Das gilt z.B. für die Adressänderung, die Wahlanzeige oder geänderte Vorstandsmitglieder („organschaftliche Vertreter*innen).
Auch in Corona-Zeiten steht das Vereinsleben nicht still. Damit Vereine weiterhin handlungsfähig bleiben, wurden nun Sonderbestimmungen erlassen, die virtuelle Mitgliederversammlungen und Sitzungen ermöglichen sowie bestimmte Fristen verlängern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Am 20. März 2002 soll das neue Vereinsgesetz im Parlament beschlossen werden. Die IG Kultur Österreich ruft dazu auf, mit einem Schreiben an die Nationalratsabgeordneten gegen die allgemeine Vereinsbelastungswelle Protest einzulegen.