Zeitgenössischer Zirkus – Arbeitsstipendium
Intention
- Unterstützung der Weiterentwicklung der künstlerischen Fähigkeiten von Kunstschaffenden dieses Genres, sowie bei der Konzeptualisierung, Entwicklung und Vorbereitung abendfüllender neuer Programme
- Unterstützung der Mobilität im Bereich der (internationalen) Zirkusszene, z.B. die Teilnahme an Festivals, Börsen.
Wer ist einreichberechtigt?
- Kunst- und Kulturschaffende mit ständigem Wohnsitz in Österreich, die eine ausreichende Qualifikation im Bereich zeitgenössischer Zirkus durch eine einschlägige Ausbildung oder bisherige berufliche Tätigkeit nachweisen können
- Ein Projekt kann nur einmal von einer beteiligten Person eingereicht werden (z.B. bei Duos, Trios, Arbeitsgruppen)
Nicht einreichberechtigt sind Personen, denen für das laufende Jahr bereits ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur zuerkannt wurde und Personen, denen in den letzten zwei Jahren ein Arbeitsstipendium im Bereich Zeitgenössischer Zirkus von der Sektion für Kunst und Kultur zuerkannt wurde.
Höhe und Anzahl der Stipendien
- € 1.500 pro Monat
- Laufzeit maximal 6 Monate
- Pro Jahr werden 10 Stipendien vergeben
Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist.
Vergabemodus
Als Objektivierungsverfahren wird eine unabhängige Fachjury eingesetzt. Die Jury nimmt eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vor. Die zehn erstgereihten Bewerbungen erhalten ein Stipendium.
Kriterien
- Qualifikation des*der Ausführenden
- bisherige künstlerische Leistung
- Art, Umfang und Qualität des geplanten Vorhabens
Einreichfrist: 15. September
Einreichunterlagen
Die Einreichung erfolgt elektronisch per E-Mail an @email, mit dem Betreff „Name des/der Antragsteller:in – Arbeitsstipendium zeitgenössischer Zirkus“ und folgenden Dokumenten (einzelne Dateien, da nicht alles der Jury vorgelegt wird):
- ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Förderungsantrag Stipendien (PDF, 150 KB)
- Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen künstlerischen Tätigkeit
- Referenzen zu bisherigen Arbeiten (Videolinks, Liste der Festivals und Veranstalter, bei denen bisherige Produktionen gezeigt wurden
- Beschreibung des Vorhabens, inkl. Zeitplan (maximal 5 Seiten)
- Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe); ggf. eine eine Leermeldung, falls keine Förderungen erhalten
- Kopie des Meldezettels
Folgende Nachweise sind nachträglich zu erbringen:
- Arbeitsbericht (wurde das Projekt inhaltlich und zeitlich wie geplant umgesetzt, welche Perspektiven eröffnete das Stipendium, … ca. 1 Seite)
- Dokumentationsmaterial
Kontakt:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Sektion IV: Kunst und Kultur
Abteilung IV/7 - Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel.: (+43 1) 53115 206870
E-Mail: zirkus@bmkoes.gv.at
Weitere Details zu den Einreichmodalitäten sind online abrufbar.
HINWEIS: Bei Fragen zu Subventions- und Förderbelangen bieten wir Mitgliedern der IG Kultur Österreich gerne individuelle Hilfestellung und Beratung an. Kontakt: +43 (1) 503 71 20 oder per E-Mail an: beratung@igkultur.at