Aktuelle Werte der Versicherungsgrenzen 2020

Mit 1. Jänner 2020 gilt folgender Betrag als Geringfügigkeitsgrenze:

  • € 460,66 brutto pro Monat

 

Weitere Sozialversicherungs-Werte auf der Website der Arbeiterkammer Österreich,

für Dienstgeber*innen auf der Website der Österreichischen Gesundheitskasse