Kulturpolitik muss Kulturarbeit finanzieren!

Resolution der IG Kultur Steiermark - Kulturbudget/Kulturentwicklung 2005, Anhebung des prozentuellen Kulturbudgetanteils am Landes-Gesamtbudget!

Resolution der IG Kultur Steiermark - Kulturbudget/Kulturentwicklung 2005


Anhebung des prozentuellen Kulturbudgetanteils am Landes-Gesamtbudget!

Die IG Kultur Steiermark fordert, dass der Kultur-Anteil des Landesbudgets von 1,7% (2004) auf zumindest 3,5% angehoben wird, insbesondere da die Steiermark dem selbst verliehenen Titel „Kulturland“ und Graz dem der „Kulturhauptstadt“ gerecht werden will. 0,6 % des Landeskulturbudgets müssen Kulturinstitutionen in freier Trägerschaft zugute kommen. (Vergleiche Salzburg: Landeskulturbudget: 3%, etwas mehr als ein Zehntel, nämlich 0,34 vom Gesamthaushalt gehen an die freie Szene). Der Fokus der Budgeterhöhungen muss gemäß des im Juni beantragten neuen KuFöG formulierten Schwerpunktes besonders auf die Förderung im Bereich der Weiterentwicklung der Gegenwartskunst und Gegenwartskultur liegen. Eine Erhöhung muss möglichst allen Kulturinstitutionen das Überleben ohne ständige Selbstausbeutung sichern.

Graz – keine Einsparungen im Bereich der freien Kulturszene!

Die IG Kultur Steiermark verwehrt sich gegen die in der Stadt Graz geplanten Kürzungen für Kultureinrichtungen, und fordert eine Rücknahme der durch Evaluierung verursachten Streichungen. Will die Stadt dem Titel „Kulturhauptstadt“ gerecht werden, darf nicht bei Kulturförderungsmaßnahmen gespart werden. Das Budget für die Kulturinstitutionen in freier Trägerschaft muss angehoben werden, um den Beiräten die Möglichkeit zu geben, sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Notwendig ist zudem, dass diese Förderungen direkt Kulturinstitutionen zugute kommen und nicht als angebliche Kulturförderung in Marketing fließen. Wir fordern weiters einen Sponsorpool, der sich aus der Wirtschaft speist. Anderfalls ist ein Abwandern der jungen Künstlergeneration nicht abzuwenden.

"ORF-Schilling“ – Zweckgebundene Verwendung für Kulturförderungsmaßnahmen!

Die IG Kultur Steiermark fordert, dass die Erlöse aus dem "ORF-Schilling“ zweckgebunden für Kulturförderungsmaßnahmen erfolgen müssen. Im Steiermärkischen Rundfunkabgabegesetz ist vorgesehen, dass vom Ertrag der Rundfunkabgabe 30% für Kulturförderungsmaßnahmen, 26% für Baumaßnahmen im Bereich der Landesmuseen, von Kultureinrichtungen sowie des Landesarchivs und 4% für Sportförderungsmaßnahmen zweckgewidmet sind, sowie 40% in das Budget fließen. Es entspricht nicht der Intention des Rundfunkabgabegesetzes, dass Erträge ohne Zweckwidmung ins Budget fließen. Daher soll die Zweckbindung für Kulturförderungsmaßnahmen um 8% auf 38% erhöht werden und diese Mittel müssen eindeutig Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft zur Verfügung gestellt werden.

Anhebung des Budgets für mittelfristige Förderungen und Ende einer Verwaltung der Stagnation!

Die IG Kultur Steiermark verwehrt sich gegen die Absicht der Kulturpolitik, bei "mittelfristigen Fördervereinbarungen" die Förderbeiträge, die 2003 beschlossen wurden, linear drei Jahre fortzuschreiben. Diese Vorgangsweise läuft der Intention einer mittelfristigen Förderung zuwider. Ein angemessenes Kulturbudget hingegen gewährleistet Verbindlichkeit, Planungssicherheit und Bestandssicherung für laufende und neue Projekte. Die Beträge müssen daher mit dem jährlich wachsenden Bedarf ansteigen. Mit den FördernehmerInnen müssen verbindliche Auszahlungsmodalitäten vereinbart werden.

Zugang zu Presseförderung für Publikationen der Kulturinitiativen!

Die IG Kultur Steiermark fordert, Kultureinrichtungen den Zugang zu Presseförderung für Alternativmedien zu ermöglichen. Es muss für Kultureinrichtungen möglich sein, eine eigene Zeitung zu produzieren. Presseprodukte autonomer Kulturinstitution erfüllen innerhalb der Szene eine unersetzbare Funktion der Kulturvermittlung.

Klar definierte Zielsetzungen und Förderkriterien für Beiräte!

Die IG Kultur Steiermark fordert klar definierte Förderkriterien für Kultur-Fachbeiräte des Landes. Die Fachbeiräte sollen vom Landeskulturbeirat unter Mitsprache und Einspruchsrecht der autonomen Kulturinitiativen nominiert werden. Um eine kritische Öffentlichkeit zu gewährleisten muss die Fördervergabe fern von Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit von Projekten geschehen. Finanzielle Vergaben vorbei an sämtlichen beratenden Gremien, wie den Landeskulturbeirat sollen nicht mehr möglich sein! Sinnvoll ist es zudem, den Beirat gerade auch bei größeren Vorhaben/Ausgaben zu informieren und ihm Einspruchsrecht einzuräumen.

Wahrnehmung des Bildungs- und Kulturauftrags durch die Medien!

Die IG Kultur Steiermark fordert, dass der Kulturberichterstattung in den Print- und elektronischen Medien mehr Raum zukommt. Insbesondere die öffentlich-rechtlichen Medien und die herrschenden Printmedien des Landes müssen ihrem Kulturauftrag und ihrer Funktion der Kulturvermittlung gerecht werden. Im ORF, und dem ORF-Steiermark darf Kunst nicht zur Staffage von Events degradiert werden. Medienpartnerschaften mit Institutionen und Eventveranstaltungen verhindern zunehmend, dass den Freien (Sende- und Seiten-)platz eingeräumt wird.

Stopp den Zentralisierungsbestrebungen bei großen Kulturinstitutionen des Landes!

Die IG Kultur Steiermark fordert, dass öffentliche Kunst- und Kulturinstitutionen des Landes von politischen Einflussnahmen und gesellschaftlichen Zwängen frei bleiben. Zu beobachten ist die Tendenz Monopolisierung zu fördern, in Kulturabteilungen Personal abzubauen und dafür Controlling- wie Marketingressorts personell zu vergrößern. Zugleich müssen EntscheidungsträgerInnen zunehmend Kompetenzen an neu eingezogene Hierarchiebenen abgeben. Hier muss Gegengesteuert werden.

Einrichtung einer Stelle zur Beratung bei EU-Förderungen und internationalen Projekten!

Die IG Kultur Steiermark fordert die Anhebung der EU-Kompetenz in der Steiermark. Jährlich werden hohe Summen aus den EU-Kulturfördertöpfen nicht abgeholt, weil der Zugang für kleine und mittlere Einrichtungen unter den gegebenen Umständen nicht möglich ist. In Anbetracht der bürokratischen, sprachlichen und strukturellen Anforderungen sind qualifizierte BeamtInnen einzusetzen, die als Ansprechpersonen EU-FörderwerberInnen bei richtlinienkonformer Antragsstellung unterstützen. Diese Kompetenz kommt auch der Landesverwaltung intern zugute, um künftig Rückzahlungen an die EU zu vermeiden
Spielstätten und Atelierräume für KünstlerInnen aller Sparten!

Die IG Kultur Steiermark fordert vermehrt Proberäume, Studios, Ateliers und Gasträume für regionale und überregionale (Gast-)KünstlerInnen. In allen Regionen des Landes existieren leerstehende Bauten. Auf diese vorhandene Substanz muss zurückgegriffen werden. Allein auf Kultur-Neubauten zu setzen und diese mit Eventveranstaltungen zu füllen, reicht nicht. Vor allen Dingen im ländlichen Raum müssen Artists-in-Residence-Orte, KünstlerInnen-Ansiedlungen etc. eingerichtet werden.

Zweckentsprechende Verwendung der gesetzlich gewidmeten "Kunst und Bau“-Mittel für Kunst im Öffentlichen Raum!

Die IG Kultur Steiermark fordert, dass die gesetzlich geregelte Kultur-Förderungsmaßnahme „Kunst und Bau“ seitens der Baubehörden wieder eingehalten und ausgeschrieben wird. In den letzten Jahren wurde es verabsäumt, die gesetzlich vorgeschriebenen Bausummen für öffentlich geförderte Gebäude in Gegenwartskunst am Bau zu investieren. Auch die Vorhaben ausgegliederter Gesellschaften, Leasingprojekte, Sanierungen und Renovierungen müssen einbezogen werden. Es ist zudem Aufgabe der Politik in Verbindung mit Förderzusagen neue Anreize für die Förderung kritischer und innovativer Projekte und für Kunstsponsoring zu schaffen.
Einsatz der zusätzlichen Euromillion für die freie Szene!

Aufgrund der Initiative der IG Kultur Steiermark wurde im Sommer 2004 per einvernehmlichen Regierungsbeschluss der freien Szene eine zusätzliche Euromillion zugesagt. Die IG Kultur Steiermark fordert Sicherstellungen, dass diese, noch auszuschüttende Million, auch dezidiert der freien Szene in bedarfsmäßiger Aufteilung zugute kommt.

Soziale Absicherung der Kulturarbeit durch Kooperation und Ausnützung von Synergien mit längerfristigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen!

Die Arbeit in Kulturinitiativen geschieht oft unter unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Es geht um die Absicherung der in den Kulturinitiativen (haupt- und ehrenamtlich) geleisteten Arbeit. Die Kulturpolitik muss Kulturarbeit finanzieren, nicht nur Programm.

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