Recht auf soziale Rechte: Rien pour nous, tout pour tous!

Seit mindestens einem halben Jahrhundert kämpfen KünstlerInnen um eine KünstlerInnensozialversicherung in Österreich. Nur, warum eigentlich? Warum eine eigene Sozialversicherung für KünstlerInnen? Weil KünstlerInnen sich in prekären Arbeitssituationen befinden? Klar, doch damit stehen sie nicht alleine da.

Seit mindestens einem halben Jahrhundert kämpfen KünstlerInnen um eine KünstlerInnensozialversicherung in Österreich. Nur, warum eigentlich? Warum eine eigene Sozialversicherung für KünstlerInnen? Weil KünstlerInnen sich in prekären Arbeitssituationen befinden? Klar, doch damit stehen sie nicht alleine da. Und mit einer Sozialversicherung ist es auch noch lange nicht getan. Warum Sonderrechte für KünstlerInnen, abgesichert durch das Grundrecht auf Freiheit des künstlerischen Schaffens? Niederlassungsbewilligungen für KünstlerInnen sind quotenfrei (sofern das Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit als existenzsichernd anerkannt wird ...), eine Erschwerung der Berufsausübung von "ausländischen KünstlerInnen" in Österreich durch Beschäftigungsbewilligung ist verfassungswidrig.

Der Euromayday kommt hier als ein wichtiger Katalysator gerade Recht, um eine Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen Prekarisierung von Arbeit und Leben - auch aus der Erfahrung von Kunst- und Kulturschaffenden heraus - zu intensivieren und neue Allianzenbildungen für vernetzte Kämpfe zu forcieren. Auch im Kulturrat Österreich (Zusammenschluss der Interessenvertretungen von Kunst- und Kulturschaffenden) steht soziale Absicherung ganz oben auf der Agenda - von jeher ein Schwerpunkt einer jeden Interessenvertretung.

Kaum war in Österreich Mitte der 1950er Jahre das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz beschlossen, fiel der Startschuss für das Ringen um eine KünstlerInnensozialversicherung. Eine Ausnahmeregelung mit teilweiser Zuschussmöglichkeit konnten bildende KünstlerInnen, die sich aus diesem Anlass zu einer Interessenvertretung zusammenschlossen (IG Bildende Kunst), zwei Jahre später durchsetzen. Auch MusikerInnen, AutorInnen und Theaterschaffende erkämpften im Laufe der Jahre ihre verschiedenen Versicherungs- und Unterstützungskonstruktionen: zumeist ebenso unzulängliche Zuschussmodelle, die hohe Versicherungsbeiträge abfedern sollten. Immer anders für jede künstlerische Sparte. Als 1998 die Große Koalition die sogenannten "Neuen Selbständigen" erfand (Folgeerscheinung: Pflichtversicherung für lauter kleine Ich-AGs) und KünstlerInnen als solche deklarierte, gingen Verhandlungen mit KünstlerInnen in eine neue Runde. Bis 2001 Ausnahme aus der Pflichtversicherung für KünstlerInnen, danach war abermals ein Zuschussmodell zurechtgeschustert, diesmal für alle KünstlerInnen gleich: Der Künstlersozialversicherungsfonds. Dieser schließt zwar mehr KünstlerInnen aus als ein, ist aber immer noch gut genug für Staatssekretär Morak, um die Einrichtung als eine von zwei Erfolgstaten in seiner mittlerweile fünfjährigen Amtszeit zu zitieren. Einige InteressenvertreterInnen akzeptierten diesen Fonds einst als einen ersten Schritt zur Verbesserung der sozialen Lage, andere verurteilten diese Konstruktion grundsätzlich. Was blieb, war allerdings der zu diesem Anlass initiierte Zusammenschluss der einzelnen Interessenvertretungen: die Kulturpolitische Kommission (heute Kulturrat Österreich), deren Entstehen mit Protestaktionen in Verbindung steht. Beim "Umzug der Maroden" im Juli 1998 mobilisierten über 30 KünstlerInnenvereinigungen gemeinsam zu einer Demonstration für eine KünstlerInnensozialversicherung. "Krankenkleidung und Symptomdarstellungen erwünscht. Blas- und Percussion-Instrumente bitte mitbringen", rief z.B. Zuzana Brejcha vom Dachverband der Filmschaffenden zur "regen (An-)Teilnahme" an der Demo der Kreativen auf. Seither treten die diversen IGs der Kunst- und Kulturschaffenden gemeinsam für umfangreichere soziale Rechte ein.

Der nächste Schritt, Ausweitung der Allianz: Als im Sommer 2003 in Frankreich eine massive Beschneidung der sozialen Absicherung von diskontinuierlich beschäftigten KulturarbeiterInnen (Intermittents du spectacle) beschlossen wurde, stellten die direkt Betroffenen ihren Kampf gegen die beschlossene Entrechtung von Beginn an auf eine breite Basis. In Allianz mit Prekarisierten weit über den Kulturbereich hinaus forderten sie nicht etwa den Erhalt der Arbeitslosenversicherung für freie KulturarbeiterInnen, sondern eine grundsätzliche Ausdehnung der sozialen Rechte: Nichts für uns, alles für alle!

Spätestens mit dem Blick auf die Kämpfe der Intermittents drängt sich auch hierzulande erneut die Frage auf: Warum nur für eigene (soziale) Rechte für Kunst- und Kulturschaffende eintreten? Arbeitsbedingungen von KünstlerInnen waren schon immer prekär, doch der Prozess der Prekarisierung hat längst viel umfangreicher Platz gegriffen. Jene Veränderungsprozesse erfordern Veränderungen in der Arbeit von Interessenvertretungen. Umfassende (soziale) Rechte dürfen nicht Privileg, sondern müssen gleiches Grundrecht für alle sein.

Die Parameter prekärer Arbeitsbedingungen von Kunst- und Kulturschaffenden unterscheiden sich nicht von jenen von FahrradbotInnen, TherapeutInnen, ZettelverteilerInnen oder anderen prekarisierten, in eine Scheinselbständigkeit getriebenen ArbeiterInnen. Versicherungstechnisch gilt heute der gleiche Status. Alle gelten als sogenannte "Neue Selbständige", nur umfassende Absicherung bedeutet dies bei weitem nicht. Wer zuwenig verdient, hat nicht einmal die Möglichkeit zur Pensionsversicherung. Ausfallzeiten oder Einschränkungen in der Erwerbsarbeit durch Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Kindererziehungszeiten bleiben sowieso soziales Risiko der/des Einzelnen. Ein gesichertes Einkommen - sei es durch Erwerbsarbeit oder Entgeltfortzahlung - kennen alle nicht.

Unsere Forderung sollte daher lauten: Recht auf soziale Rechte für alle! Selbstverständlich unabhängig von StaatsbürgerInnenschaft, selbstverständlich unabhängig von Erwerbsarbeit.


Daniela Koweindl ist im Vorstand des Kulturrat Österreich tätig.

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