Zwischen den Amtsstühlen

<p>Am Dienstag, 18. Mai 2004, widmete sich eine Diskussionsrunde im Wiener Depot einer Fragestellung, die vielen Kulturinitiativen sehr vertraut ist: Welche Gebietskörperschaft fördert was und nach welchen Richtlinien? Häufig werden Anträge vom Bund mit dem Argument zurückgewiesen, dass diese in den Zuständigkeitsbereich der Länder fielen. Diese spielen dann oft den Ball an die Städte weiter. Es gibt vielfach keine gemeinsamen Gesetze oder Richtlinien, die eine

Am Dienstag, 18. Mai 2004, widmete sich eine Diskussionsrunde im Wiener Depot einer Fragestellung, die vielen Kulturinitiativen sehr vertraut ist: Welche Gebietskörperschaft fördert was und nach welchen Richtlinien? Häufig werden Anträge vom Bund mit dem Argument zurückgewiesen, dass diese in den Zuständigkeitsbereich der Länder fielen. Diese spielen dann oft den Ball an die Städte weiter. Es gibt vielfach keine gemeinsamen Gesetze oder Richtlinien, die eine Aufteilung der Kompetenzen und Aufgaben zwischen dem Bund, den Ländern und den Städten in Sachen Kulturförderung regeln. An der von Thomas Trenkler (Kulturredakteur Der Standard) moderierten Debatte nahm auch Bernhard Amann, Vorsitzender der IG Kultur Österreich, teil.

Amanns Eingangsstatement fiel in seiner Bestandsaufnahme deutlich aus: "Wir beobachten in der Kulturförderung seit Jahren einen Desorientierungslauf der Verwaltungsebenen." Zu den Leidtragenden zählen vor allem die Kulturschaffenden, die in der Vergabepraxis oftmals auch Willkür, Intransparenz und untragbaren Verzögerungen in der Bearbeitung von Anträgen ausgesetzt sind. "Die meisten Projekte haben einen aktuellen Zeitbezug. Zum Zeitpunkt der Antragserledigung hat sich auch das Thema oft erledigt!"

Kunstsektionsleiter Klaus Wölfer verwies auf das Kunstförderungsgesetz, das einen klaren Rahmen vorgebe. Darin sei eindeutig bestimmt, dass die Mitfinanzierung durch Länder und Gemeinden zu berücksichtigen ist. Zugleich kündigte Wölfer neue Förderungsrichtlinien innerhalb seines Hauses an, die das Verfahren "noch klarer und transparenter" machen sollen. Auf die Frage, warum bei deren Erstellung nicht die Expertise der Interessenvertretungen eingebunden war, wusste der Kunstsektionschef jedoch keine Antwort.

Auf die Wiener Situation bezogen erklärte Kulturabteilungsleiter Bernhard Denscher, dass das lange geforderte Kulturförderungsgesetz bestenfalls weitere Bürokratisierung bedeuten würde. Ein amtsinternes Contract-Management sorge dafür, dass 85% der Anträge binnen 14 Tagen beantwortet werden können. Zudem betonte er die ständige Kontrolle durch "Gemeinderat und Medien". Warum dennoch große Teile der Fördervergaben in Wien nicht durchschaubar sind (z.B. Kosten des Kuratoriums im Rahmen der städtischen Theaterreform), blieb auch im Rahmen dieser Diskussion ungeklärt.

Ingrid Tröger-Gordon, Kulturamtsleiterin der Stadt Salzburg, gestand ein, dass Kulturinitiativen auf der Suche nach Förderung regelmäßig im Kreise herumgeschickt werden. "Budgetsicherheit ist für die Freie Szene Mangelware!" Zugleich richtete sie ihre Kritik auch an Kunststaatssekretär Franz Morak, dessen angebliche Erhöhung der Finanzmittel für regionale Kulturarbeit zumindest in Salzburg nicht spürbar sei. Jedenfalls unterstützte Tröger-Gordon die Forderung, dass die Fördervergabe einer besseren Koordinierung zwischen den Gebietskörperschaften bedarf.

Ähnlich lautete die Einschätzung von Werner Grabher, Vorstand der Kulturabteilung im Land Vorarlberg. Obwohl sich das System der Beiräte bewähre, dessen Empfehlungen von der Verwaltung umzusetzen sind, brauche es dringend vertikalere Vernetzungen, die eine Förderung von Projekten modulartig und ohne bürokratischen Aufwand ermögliche. "Wenn das nicht gelingt", so Grabher, "dann verirren wir uns alle im Förderdschungel".

Die Diskussionsrunde endete enttäuschend, weil wichtige Fragen weitgehend unbehandelt blieben: Wie kann man dem unsäglichen Trend der Kulturverwaltung, immer stärker von der Struktur- zur Projektförderung überzugehen, Einhalt gebieten? Warum werden Förderungsablehnungen noch immer nicht begründet? Wie lässt sich verhindern, dass Kulturinitiativen zwischen die Mühlsteine von Bund, Ländern und Gemeinden geraten?

Für die IG Kultur Österreich kündigte Bernhard Amann eine konfliktuelle Haltung an, die den Druck zur Verbesserung der Lage unbedingt erhöhen muss. "Die Kulturschaffenden essen bereits den Kit aus den Fenstern. Wir sind als Interessenvertretung mehr denn je gefordert angesichts der Tatsache, wie wenig die Spitzen der Kulturverwaltung zur Lösungsfindung beizutragen wissen!"

Ähnliche Artikel

Im Vorfeld der Nationalratswahl 2024 haben wir die Parteien nach ihre kulturpolitischen Positionen befragt. Den Abschluss macht die Frage nach den kulturpolitischen Prioritäten der Parteien für die nächsten 5 Jahre. Das haben die Parteien geantwortet. Teil 3/3 der Serie "Kulturpolitik zur Wahl".
Im Vorfeld der Nationalratswahl 2024 haben wir die Parteien nach ihre kulturpolitischen Positionen befragt. Den Auftakt macht die Frage: Wie soll die Kunst- und Kulturförderung in Zukunft ausgestaltet sein? Das haben die Parteien geantwortet. Teil 1/3 der Serie "Kulturpolitik zur Wahl".
Für Kulturförderungen führt die Abteilung 14 – Kunst und Kultur des Landes Kärnten/Koroška Einreichfristen ein. Dies dient der erleichterten Abstimmung der Akquirierung von Drittmitteln und gibt der Kulturabteilung Überblick über den Gesamtbedarf.