Zwischen Frühjahr und Sommer 2006 reist ein Schiff von Istanbul über das Schwarze Meer und die Donau bis Wien, um von den durchquerten Regionen und Orten künstlerische Beiträge von kritischen KünstlerInnen wie Zelimir Zilnik (Novi Sad), Róman Ondák (Bratislava) oder Renata Poljak (Vukovar) zu sammeln.
So viel steht fest. Die Zukunft der Kulturarbeit ist migrantisch und vorwiegend weiblich.
Angesichts des neuen Asyl- und Fremdenrechtes, angesichts eines zu erwartenden schmutzigen Wahlkampfes stellt sich die Frage, was diejenigen zu tun gedenken, die eh immer schon meinen, dass Hetze und Xenophobie zu bekämpfen wären.
Muehl bezeichnete Aktionen wie "Oh Sensibility" als „Revolution der Wirklichkeit“ und war der Meinung, dass Schnitte in deren filmischer Dokumentation diese Wirklichkeit verschleierten: „Für mich ist nicht interessant, was mit der Kamera und dem Film geschieht, sondern was vor der Kamera getan wird.“
Wenn sich der fiktive Film „dokumentarisch” gebärdet, sind meist gezinkte Karten im Spiel. Im folgenden drei Beispiele von Filmen, die mittels der Bezugnahme auf „Wahre Geschichten” auf Überwältigung der Rezipienten zielen.
„Artikel 7 – Unser Recht!“, die Fernsehgeschichte über den Ortstafelstreit in Kärnten erhielt mit der anstandslosen Endabnahme des TV-Masterbandes die offizielle Zustimmung des ORF und in der Folge die letzte Förderrate überwiesen. Thomas Korschil, Eva Simmler (Regie) und Johannes Rosenberger (Produzent) konnten sich freuen, auch über den kurz später kommunizierten Sendetermin. Doch dann kam alles anders.
Am Anfang des so genannten Dokumentarfilmbooms steht der Erfolg von Michael Moore. Zuerst „Bowling for Columbine“, vor allem aber seine populistische Bestandsaufnahme der Folgen des Terroranschlags vom 11. September, „Fahrenheit 9/11“. Schon die Filme Moores – und eine Reihe von anderen USPolit- Dokus wie etwa die Filme von Robert Greenwald oder von Eugene Jarecki – reagieren auf ein mediales Defizit: auf den Umstand, dass für liberale Ansätze im Mainstream der US-Medien (und damit sind vor allem die großen TV-Stationen gemeint) der Platz eng wurde, sodass man auf alternative Vertriebskanäle – ob im Kino oder auch im Internet – ausweichen musste.
Der Dokumentarfilm erlebt scheinbar eine Renaissance im Kino – beste Gelegenheit darüber zu diskutieren, wie er sich von seiner Jahrzehnte langen TV-Abhängigkeit lösen kann. Zuallererst muss erkannt werden, dass die Doktrinen der Authentizität, Objektivität und Glaubwürdigkeit strukturelle Gesetze des Fernsehens und nicht des Kinos sind. Solange der Kinofilm nicht bereit ist, sich von diesen Fesseln zu befreien und das performative Spiel mit ihnen ins Zentrum des Filmemachens zu rücken, wird er weiterhin Kuriosum bleiben – schlimmer noch: Er wird es nicht vermögen, seine emanzipativen Potenziale zu entfesseln.
Die palästinensischen Wahlen vom 25. Jänner sahen die islamistische Hamas mit 57,6 Prozent als deutliche Siegerin hervorgehen. In einer Vielzahl von Kommentaren und internationalen politischen Reaktionen dokumentiert sich seither Ratlosigkeit und Verstörung.
„Das Rundfunkgesetz sowie die entsprechende Rechtssprechung verpflichtet den ORF im Bezug auf alle seine Sendungen zur Objektivität. Der genannte Film widerspricht diesem Grundgesetz in einigen Aspekten deutlich und darf daher aus rechtlichen Gründen nicht ausgestrahlt werden.“ So lautete die Begründung, mit der Franz Grabner, Leiter der ORFKultur Dokumentarfilmredaktion, Ende letzten Jahres die Zensur des Films „Artikel 7 - unser Recht!“ durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich rechtfertigte.
Die Podiumsdiskussion „15 Jahre IG Kultur. Was bleibt?“ zog nicht nur eine Bilanz über die letzten 15 Jahre österreichischer Kulturpolitik, schon in der Einstiegsrunde wurde der Begriff der „Kulturnation“ angerufen und in seinen Bedeutungen analysiert.
Kulturförderung ist eine der Aufgaben des Staates, ist also in keiner Weise als karitative Zuwendung zu verstehen. Kulturpolitik an sich stellt jedoch nicht nur die Rahmenbedingungen, sondern sie ist auch als Ergebnis von politischen Auslegungs- und Aushandlungsprozesse zu verstehen. Die Rechtsnormen der Verfahrensstandards stellen ein Grundgerüst für Subventionsverfahren, Zembylas legte den Schwerpunkt seiner Untersuchung auf die Qualität der Förderungspraxis,